weil gelöscht versuche ich es nochmal neu…
Also folgendes Szenario : Jemand kauft sich einen Artikel weil der mit speziellen Eigenschaften beworben wird - sagen wir mal ein Verdunklungsrollo, das laut Webseite verspricht „Durch diese Rollotechnik kommt kein Licht mehr durch!“…
Dieser Jemand fragt per eMail nochmal Konkret auf diese Eigenschft nach & bekommt per eMail vom Kundenberater die Aussage „Das Produkt
verdunkelt 100 %“
Darufhin kauft er das Produkt, bekommt es geliefert, montiert es & stellt dann fest : Das Produkt verdunkelt gar nicht 100%ig - seitlich kommt Licht durch…
Da es sich eine Massanfertigung handelt & dieser Jemand jetzt Schraubenlöcher im Scheibenrahmen hat kann er es nicht einfach zurückschicken - es würde also meiner Meinung nach auf Kaufpreisminderung hinauslaufen aber um wieviel Prozent wäre hier theoretisch angebracht ?
Ich hoffe so ist es Forenkonform
MfG Sascha
Hallo,
Darufhin kauft er das Produkt, bekommt es geliefert, montiert
es & stellt dann fest : Das Produkt verdunkelt gar nicht
100%ig - seitlich kommt Licht durch…
ein Rollo kann ja nur auf der Fläche selbst verdunkeln. Licht, welches am Rollo vorbeikommt, kann das Rollo schon rein technisch gar nicht abdunkeln.
Insofern ist höchst fraglich, ob hier überhaupt ein Mangel vorliegt.
Gruß
S.J.
Huhu!
ein Rollo kann ja nur auf der Fläche selbst verdunkeln. Licht,
welches am Rollo vorbeikommt, kann das Rollo schon rein
technisch gar nicht abdunkeln.
Insofern ist höchst fraglich, ob hier überhaupt ein Mangel
vorliegt.
Spitzen-Antwort. Geh einfach davon aus, dass es so etwas geben muss, beispielsweise mit seitlichen Führungsschienen, passgenau abgestimmt auf ein Dachfenster der höheren Preiskategorie. Ich verrate Dir ein Geheimnis: So etwas gibt es tatsächlich! Was sollte man auch mit einem Verdunkelungs-Rollo anfangen, das seitlich Licht durchlässt?
Zur Frage: Mindern geht erst, wenn dem Verkäufer das Recht zur NAcherfüllung gewährt worden ist. Vorher sollte man aber abchecken, ob man bei der Montage wirklich sauber gearbeitet hat.
ähm, da ich hier nur theoretisch diskutieren darf…
also da sind theoretisch seitliche Führungsschienen vorhanden und der Verkäufer versprach völlige verdunklelung !!! & ja es handelt sich theoretisch um ein Dachfenster von V…X !
Die Passgenauigkeit ist echt Super & der Hersteller erwähnt auf seiner Webseite auch nur optimale Verdunklung (Verdunklungsrollo ist rein spekulativ natürlich ein orginal V…X-Produkt…)
Nur der Internet-Händler verspricht 100% Verdunklung - was er nicht halten konnte (theoretisch)
MfG Sascha
Hallo,
Darufhin kauft er das Produkt, bekommt es geliefert, montiert
es & stellt dann fest : Das Produkt verdunkelt gar nicht
100%ig - seitlich kommt Licht durch…
Mmmhhh, Montage- oder Aufmaßfehler des Bestellers?
Gruß
Der Franke
da wird nix ausgemessen - einfach die Bezeichnung vom Typenschild angeben in diesen Theoretischem Fall GPU S08 & das wars… die Fenster sind alle maßlich gleich…
es ist einfach so, das der Zwischenhändler verspricht : 100% Verdunkelung / kommt kein Licht durch - der Hersteller aber nur sagt : optimale Verdunklung…
es ist also ein problem mit dem Zwichenhändler der Versprechungen macht die er nicht halten kann…
Wenn dieser jemand (theoretisch) morgens aufwacht & er kann details im Raum erkennen dann kann man nicht von völliger Verdunklung reden, oder ? & das bei den Momentanen Lichtverhältnissen - wie soll das erst im Sommer werden ? Dieser jemand hat nämlich Nachtschicht & benötigt einen Dunklen Raum zum schlafen…
sag mal was ist dein problem? wie kann sich einer nur ueber ein bischen licht derart aufregen.
sag mal was ist dein problem?
Ich werde öfters dämlich von der Seite angequatscht.
wie kann sich einer nur ueber
ein bischen licht derart aufregen.
Ich als Hobbyfotograf kann das vom Fragesteller gestellte Problem ganz gut nachvollziehen. Wenn Du Filme entwickeln willst, dann muss es 100% dunkel sein. Basta. Es ist nervig, Filme unter drei Wolldecken auf eine Spule zu ziehen.
Wenn dann einer daherkommt und verspricht Dir eine hundertprozentige Abdeckung, dann muss das einfach auch klappen. Das ist eine Rechtsfrage.