Produkt entwickelt und zum Patent angemeldet

Hallo,
angenommen jemand hat  für eine Firma ein Produkt Entwickelt.
Dies wurde von der Firma zum Patent angemeldet.
Der Betreffende arbeitet seit einiger Zeit nicht mehr für die Firma und erfährt nur zufällig
das die Firma seine Entwicklung zum Patent angemeldet hat. Tatsächlich ist er nun Misstrauig  und recherchiert beim DPMA. Tatsächlich wurde seine Entwicklung zum Patent und er wird auch Namentlich erwähnt.
Leider wurde er nicht nach seinem Einverstädnis gefragt und leistete
diesbezüglich auch keine Unterschriften. Er trat seine Rechte auch nicht an die Firma ab.
Auch leistete die Firma keine Zahlungen diesbezüglich.
Er  weiss das seine Rechte nicht verjähren und  möchte schon eine
Finanzielle beteiligung daran geltend machen.
Aber wie soll er vorgehen und welche Rechte hat er tatsächlich.
Danke

Hallo,

da der Erfinder das Produkt für die Firma während der Dienstzeit entwickelt hat, ist es eine „Arbeitnehmererfindung“ und gehört automatisch der Firma.
Er hat seine Rechte schon zu Beginn der Anstellung, mit der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag, nach geltendem deutschen Recht abgetreten.
Im Normalfall gibt es also Nichts, sofern der Erfinder nicht eine extra Ausnahmeklausel in seinen Arbeitsvertrag hat mit aufnehmen lassen.

Und ein Patent verjährt, nach 20 Jahren ist Schluß. Wobei der Patentinhaber (die Firma) das Patent auch schon vorher aufgeben kann.
MfG, Systroup

Hallo,

Die Rechte gehören in diesem Fall wohl zweifelsfrei der Firma, also keine Abtretung erforderlich.

Für die Zahlung ist eher die üblich Praxis maßgeblich. 1 Prozent für alle zusammen für alle Patente einer Maschine sollte drin sein. Also, wenn MA zu 50% beteiligt ist, und noch 5 andere Patente den Wert der Maschine ausmachen und damit 1 Million Umsatz in den nächsten Jahren erziehlt wird, wären das 1000€.

Wenn in der Firma jedes Patent mit 100€ vergütet wird (für alle zusammen), dann wird es schwer, mehr zu fordern.

Aber wie soll er vorgehen

Nachfragen

und welche Rechte hat er tatsächlich.

erstmal die Schiedsstelle beim DPMA.

Gruß
achim

zum weiteren Vorgehen schlage ich folgende Reihenfolge vor.

1.) Arbeitgeber um Abrechnung der Erfindervergütung bitten.
2.) Wenn kein Einigung : Schiedsstelle DPMA.
der Schiedsspruch ist aber nicht bindend.
3.) Vor Gericht gehen und Vergütung von Gericht festsetzen lassen.
Gruß
Oriolis

Ob die Rechte an der Erfindung aufr den Arbeitgeber übergegangen sind, hängt vom Zeitpunkt der Erfindungsmeldung ab. Es gab eine Gesetzesänderung, die konkludente Überleitung tritt nur für Erfindungsmeldungen ab 1.10.2009, vorher musste der Arbeitgeber die Erfindung durch Inanspruchnahme überleiten. Wenn der Erfinder keine offizielle Erfindungsmeldung abgegeben hat, dann erschwert es die Sachlage und er sollte sich unbedingt an einen Patentanwalt wenden.
Vergütung bei nutzung ist ein Thema, das erst geklärt werden kann, wenn klar ist ob dem Arbeitgeber die Erfindung gehört.
Eine Vorabtretung im Arbeitsvertrag ist nach Gesetz bei Arbeitnehmern nicht möglich.

Servus,

Im Normalfall gibt es also Nichts, sofern der Erfinder nicht
eine extra Ausnahmeklausel in seinen Arbeitsvertrag hat mit
aufnehmen lassen.

Was ein Quatsch!

Schon mal was von Arbeitnehmer-Erfindervergütung gehört?

http://www.hellmich.net/aev.htm

Gruß,
Sax

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Servus,

Glückwunsch!
Du bist der Einzige, der eine fehlerfreie Antwort gegeben hat!

Gruß,
Sax

Servus,

Die Rechte gehören in diesem Fall wohl zweifelsfrei der Firma,
also keine Abtretung erforderlich.

Wirklich? „Zweifelsfrei“?
Woher nimmst Du das Wissen, dass die Erfindung nicht z.B. vor dem 1. Oktober 2009 gemacht wurde und welches Recht somit anzuwenden ist?

Für die Zahlung ist eher die üblich Praxis maßgeblich. 1
Prozent für alle zusammen für alle Patente einer Maschine
sollte drin sein. Also, wenn MA zu 50% beteiligt ist, und noch
5 andere Patente den Wert der Maschine ausmachen und damit 1
Million Umsatz in den nächsten Jahren erziehlt wird, wären das
1000€.

Ebenfalls so nicht richtig. Schließlich kommt es auf zahlreiche Faktoren an, siehe z.B. hier:
http://www.rechtsanwalt-limbeck.de/?Infothek:Kalkula…

Wenn in der Firma jedes Patent mit 100€ vergütet wird (für
alle zusammen), dann wird es schwer, mehr zu fordern.

Auch falsch.

Aber wie soll er vorgehen

Nachfragen

und welche Rechte hat er tatsächlich.

erstmal die Schiedsstelle beim DPMA.

Ich würde sagen: Erst einmal zu einem Patentanwalt oder zu einem RA mit Spezialisierung auf Arbeitnehmererfinderrecht.

Gruß,
Sax

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Servus,

IR-Friends hat zwar schon richtig geantwortet, aufgrund der teilweise falschen anderen Antworten will ich Dir aber nochmals eine detaillierte Erklärung geben.

Grundsätzlich regelt das ArbnErfG wem eine Erfindung gehört, die von einem Arbeitnehmer gemacht wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/

In Deutschland sind wir in der (aus Arbeitnehmersicht) günstigen Situation, dass selbst eine Arbeitnehmererfindung erst einmal dem Arbeitnehmer gehört. In anderen Ländern sieht man das anders.

Gleichzeitig hat der Gesetzgeber jedoch gesehen, dass es ungerecht ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einiges an „Infrastruktur“ zur Verfügung gestellt hat (z.B. Vorideen, Arbeitsanweisungen, Know-How, Geräte, Räume, Arbeitszeit, etc.), dann aber nicht von der Diensterfindung profitieren soll.

Daher gibt es das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG kurz ArbEG) der insbesondere den Prozess der Erfindungsmeldung und Inanspruchnahme regelt.

In der Erfindungemeldung ist der Arbeitnehmer verpflichtet jede Erfindung seinem Arbeitgeber zu melden (§ 5 ArbEG).

Nach § 6 ArbEG kann dann der Arbeitgeber entscheiden, ob er die Erfindung in Anspruch nimmt oder frei werden lässt (d.h. dem Arbeitnehmer überlässt).

Wichtig ist an der Stelle, die Gesetzesänderung mit Stichtag 01.10.2009.

Nach altem Recht musste eine Erfindungsmeldung schriftlich (also mit Unterschrift) abgegeben werden. Außerdem galt, dass der Arbeitgeber aktiv eine Erfindung in Anspruch nehmen muss. Tat er das nicht, wurde sie frei.

Nach neuem Recht muss die Erfindungsmeldung nur noch in textform abgegeben werden. Bezüglich der Inanspruchnahme ist der Prozess umgekehrt worden: d.h. eine Inanspruchnahme erfolgt automatisch, der Arbeitgeber muss aktiv eine Erfindung frei geben.

Es ist also wichtig festzustellen, welches Recht gilt. Normalerweise würde auf das Datum der Erfindungsmeldung abgestellt.

In Deinem Fall fehlt eine Erfindungsmeldung, somit wird die Sache noch etwas komplizierter.

Laut dem BGH-Urteil „Haftetikett“ kann ersatzweise auf das Datum der Einreichung der Patentanmeldung abgestellt werden.

Somit ergeben sich folgende Fälle:

A. Erfindungsmeldung und Einreichung der Patentanmeldung vor dem 01.10.2009:

  • Altes Recht
  • Frist zur Inanspruchnahme (3 Monate) läuft ab Einreichung der Patentanmeldung und sollte daher inzwischen abgelaufen sein
  • Erfindung ist frei geworden und gehört allein dem Arbeitnehmer; dieser kann von seinem Arbeitgeber Übertragung der Erfindung verlangen (Stichwort: Vindikationsklage nach Anmeldung durch den Nichtberechtigten (§ 8 S.3 iVm § 8 I S.1 1. Alt PatG)). Beachte Frist (§ 8 S. 3, 4 und 5)! Auch möglich ist der Widerrufsgrund der widerrechtlichen Entnahme kann gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 PatG in Kombination mit § 7 (2) PatG.

B. Erfindungsmeldung vor dem 01.10.2009 aber Einreichung der Patentanmeldung danach:

  • Neues Recht
  • Inanspruchnahme automatisch nach 3 Monaten
  • Dir steht Arbeitnehmervergütung zu (§ 9 ArbEG)

C. Erfindungsmeldung und Einreichung der Patentanmeldung nach dem 01.10.2009:

  • Neues Recht
  • Inanspruchnahme automatisch nach 3 Monaten
  • Dir steht Arbeitnehmervergütung zu (§ 9 ArbEG)

In allen drei Fällen empfehle ich Dir zur Klärung des spezifischen Sachverhaltes und auch zur Festlegung des weiteren Vorgehens (insbesondere die Wege über § 8 bzw. § 21 PatG sind nicht einfach) einen Patentanwalt oder RA mit Erfahrungen im Arbeitnehmererfinderrecht aufzusuchen.

Je nach Verhältnis zum Arbeitgeber würde ich nicht sofort bei diesem Anfragen, da er gewarnt wäre und - je nach Sachlage - ggf. Gegenmaßnahmen ergreifen könnte, die die eigene Situation verschlechtern (z.B. Verzicht auf das Patent).

Gruß,
Sax

Dem äußerst ausführlichen und zutreffenden Kommentar von sax76 ist meines Erachtens nichts mehr hinzuzufügen.

Beste Grüße,
Christoph

Hallo,

ich schließe mich ebenfalls dem Kommentar von sax76 an. Allerdings würde ich es zunächst beim ehemaligen Arbeitgeber versuchen - das spart Geld. Ich kann mir nichtvorstellen, dass er dann irgendwie seine Position verschlechtern wird, denn dann haftet er auch dafür.

Nur wenn die Diskussion zu nichts führt, würde ich einen Patentanwalt (die meisten Rechtsanwälte haben mit dieser Materie keine Erfahrung) um Rat fragen.

Gruß Enrico