Ein Händler bewirbt eine Ware in einem Flyer/Prospekt etc. nach dem Prinzip: Ware = xx,xx € + Gratiszugabe
Im Ladenlokal findet sich an der beworbenen Ware zwar die Preisauszeichnung, aber nicht der Hinweis auf die Gratiszugabe.
Hat dies rechtlich relevante Konsequenzen?
Beispiel:
Händler bewirbt eine Getränkekiste für einen speziellen Preis und legt zwei Flaschen des Getränkes gratis (nur Pfand muss gezahlt werden) oben drauf.
An der Ware selber steht zwar mit Aufstellern der Preis, die Extraflaschen sind aber nicht erwähnt.
das ist Werbung (Marketing) live.
In vielen Geschäften wird ein Artikel mit Preisnachlass beworben, wobei der gleiche Artikel, nur mit anderem Mengeninhalt, dazugestellt und zum normalen Preis verkauft wird.
Da achtet man nicht darauf, dass der preisreduzierte Artikel daneben aufgerichtet ist und man greift den falschen Artikel.
Ein Verstoß des Händlers würde m. E. nur dann vorliegen, wenn ich das Angebot des Flyers verlangen würde und der Händler dieses nicht bieten kann.