Produkt / Preis Auszeichnung nach Werbung

Hallo zusammen,

wie wäre folgender Sachverhalt zu bewerten:

Ein Händler bewirbt eine Ware in einem Flyer/Prospekt etc. nach dem Prinzip: Ware = xx,xx € + Gratiszugabe

Im Ladenlokal findet sich an der beworbenen Ware zwar die Preisauszeichnung, aber nicht der Hinweis auf die Gratiszugabe.

Hat dies rechtlich relevante Konsequenzen?

Beispiel:
Händler bewirbt eine Getränkekiste für einen speziellen Preis und legt zwei Flaschen des Getränkes gratis (nur Pfand muss gezahlt werden) oben drauf.
An der Ware selber steht zwar mit Aufstellern der Preis, die Extraflaschen sind aber nicht erwähnt.

Gruß
Bori

Hallo,

das ist Werbung (Marketing) live.
In vielen Geschäften wird ein Artikel mit Preisnachlass beworben, wobei der gleiche Artikel, nur mit anderem Mengeninhalt, dazugestellt und zum normalen Preis verkauft wird.
Da achtet man nicht darauf, dass der preisreduzierte Artikel daneben aufgerichtet ist und man greift den falschen Artikel.

Ein Verstoß des Händlers würde m. E. nur dann vorliegen, wenn ich das Angebot des Flyers verlangen würde und der Händler dieses nicht bieten kann.

Schönen Tag noch.

Hallo,

Im Ladenlokal findet sich an der beworbenen Ware zwar die
Preisauszeichnung, aber nicht der Hinweis auf die
Gratiszugabe.

Dass sie nicht erwähnt werden, heißt nicht, dass es sie nicht gibt.
Im Zweifel müsste man fragen und/oder dem Händler das Angebot zeigen.

lg
Richard