Hallo,
darf man ein Produkt, was in dieser oder einer anderen Form schon existiert unter einem anderen Namen weiterverkaufen?
Also Person A geht zB zum Aldi (Lidl, Extra oder wohin auch immer) und kauft dort bspw. Kakaopulver, rührt es zu Hause nach Backungsangabe an und füllt es ab um es weiterzuverkaufen. Das ganze nennt er dann bspw. „A’s Kakaogetränk“. Ist das erlaubt oder woran scheitert das rechtlich?
Später kommt A vielleicht auf die Idee seinen Kunden die Möglichkeit zu geben „A’s Kakaogetränk“ selbst herzustellen, also kauft A das Kakaopulver von Aldi (Lidl, Extra oder wo auch immer), füllt es lediglich um (ohne es zu verändern) und verkauft es als „A’s Kakaopulver zur Herstellung von A’s Kakaogetränk“. Erlaubt oder nicht?
Ist nur ein fiktiver Fall, die rechtlicht Seite davon würde mich aber interessieren.
Liebe Grüße,
Sue