Produkt unter anderem Namen verkaufen

Hallo,

darf man ein Produkt, was in dieser oder einer anderen Form schon existiert unter einem anderen Namen weiterverkaufen?

Also Person A geht zB zum Aldi (Lidl, Extra oder wohin auch immer) und kauft dort bspw. Kakaopulver, rührt es zu Hause nach Backungsangabe an und füllt es ab um es weiterzuverkaufen. Das ganze nennt er dann bspw. „A’s Kakaogetränk“. Ist das erlaubt oder woran scheitert das rechtlich?

Später kommt A vielleicht auf die Idee seinen Kunden die Möglichkeit zu geben „A’s Kakaogetränk“ selbst herzustellen, also kauft A das Kakaopulver von Aldi (Lidl, Extra oder wo auch immer), füllt es lediglich um (ohne es zu verändern) und verkauft es als „A’s Kakaopulver zur Herstellung von A’s Kakaogetränk“. Erlaubt oder nicht?

Ist nur ein fiktiver Fall, die rechtlicht Seite davon würde mich aber interessieren.

Liebe Grüße,
Sue

Ahnungsloser Kommentar :wink:
Hi!

darf man ein Produkt, was in dieser oder einer anderen Form
schon existiert unter einem anderen Namen weiterverkaufen?

Das weiß ich nicht, habe aber gerade Langeweile :wink:

Also Person A geht zB zum Aldi (Lidl, Extra oder wohin auch
immer) und kauft dort bspw. Kakaopulver, rührt es zu Hause
nach Backungsangabe an und füllt es ab um es
weiterzuverkaufen. Das ganze nennt er dann bspw. „A’s
Kakaogetränk“. Ist das erlaubt oder woran scheitert das
rechtlich?

Ich GLAUBE nicht, dass das verboten ist! Schließlich macht doch jedes Café genau DAS! Oder hast Du schon mal den Herstellernamen auf der Tasse eines bestellten heißen Kakaos gelesen?

Später kommt A vielleicht auf die Idee seinen Kunden die
Möglichkeit zu geben „A’s Kakaogetränk“ selbst herzustellen,
also kauft A das Kakaopulver von Aldi (Lidl, Extra oder wo
auch immer), füllt es lediglich um (ohne es zu verändern) und
verkauft es als „A’s Kakaopulver zur Herstellung von A’s
Kakaogetränk“. Erlaubt oder nicht?

An „meiner“ freien Tankstelle habe ich schon "Liefer"wagen von BP, Aral, Stoffmehl (musst Du nicht kennen) und Total gesehen. Weiter verkauft wird das Ganze dann ohne Marke oder halt mit dem Namen der dreien Tanke!
Auch bei Westfalia-Tankstellen habe ich schon ARAL-Autos gesehen…
Kann sein, dass es da einen Vertrag gibt - weiß ich aber nicht!

Ist nur ein fiktiver Fall, die rechtlicht Seite davon würde
mich aber interessieren.

Dazu kann ich nix sagen, aber wie gesagt: Ich hatte Langeweile :wink:

LG
Guido

Hallo Sue,

Also Person A geht zB zum Aldi (Lidl, Extra oder wohin auch
immer) und kauft dort bspw. Kakaopulver, rührt es zu Hause
nach Backungsangabe an und füllt es ab um es
weiterzuverkaufen. Das ganze nennt er dann bspw. „A’s
Kakaogetränk“. Ist das erlaubt oder woran scheitert das
rechtlich?

Das ist sicherlich rechtlich ok, da es beim Anmixen auch auf das Verhältnis Pulver zu Milch (welche Milch? evtl. Sahne und / oder Wasser dazu, ferner noch sonstige Beigaben etc. pp) ankommt.

Grüße von
Tinchen
*allerdings Laie*

Hi Tinchen,

Also Person A geht zB zum Aldi (Lidl, Extra oder wohin auch
immer) und kauft dort bspw. Kakaopulver, rührt es zu Hause
nach Backungsangabe an und füllt es ab um es
weiterzuverkaufen. Das ganze nennt er dann bspw. „A’s
Kakaogetränk“. Ist das erlaubt oder woran scheitert das
rechtlich?

Das ist sicherlich rechtlich ok, da es beim Anmixen auch auf
das Verhältnis Pulver zu Milch (welche Milch? evtl. Sahne und
/ oder Wasser dazu, ferner noch sonstige Beigaben etc. pp)
ankommt.

Weitergesponnen: Nehmen wir an, Person A nimmt auch direkt die Milch vom Aldi mit: Wären dann als Inhaltsstoffe anzugeben „Kakaopulver [Marke soundso] und Milch [Marke diesunddas]“ oder die einzelnen Inhaltsstoffe, die das Kakaopulver zB hat?

Liebe Grüße,
Sue

Hallo,

auf diese ganzen Sachen die du völlig richtig schreibst bin ich überhaupt nicht gekommen *schäm*

Danke dir (*) und liebe Grüße,
Sue

hallo sue,

überleg doch mal selber. möchtest du auf der iglu-packung stehen haben:
inhaltsstoffe= spinat von bauer huber
käse= milch von kuh auguste?

es ist vollkommen wurscht, WO man was gekauft oder WER es hergestellt hat. auf die inhaltsstoffe kommt es an. und die haben wenig mit dem namen des lieferanten/herstellers zu tun.

gruß
ann

1 Like

Hallo Ann,

es ist vollkommen wurscht, WO man was gekauft oder WER es
hergestellt hat. auf die inhaltsstoffe kommt es an. und
die haben wenig mit dem namen des
lieferanten/herstellers zu tun.

na, dann ist ja gut. Entschuldige, dass ich mir das so einfach nicht vorstellen konnte. Auf der einen Seite ist es für mich vollkommen logisch, dass im Cafe nicht angegeben wird wie genau das Kaffeepulver heißt, dass zum Kochen des Kaffees genommen wurde. Auf der anderen Seite hätte ich jedoch vermuetet, dass man direkt irgendeine Klage am Hals hat, wenn man ein Produkt mit anderem Namen einfach weiterverkauft. Da sieht man mal was „neue“ (verschärfte) Gesetze für eine Verunsicherung mit sich bringen: Für so vielen bekommt man inzwischen so gewaltig auf den Deckel, da muss es in diesem Fall doch genauso sein…

Naja, ok, dann hat sich das erledigt, danke.

Liebe Grüße,
Sue

Ja, aber
Hallo,

das ist in vielen Branchen sogar absolut üblich. Allerdings wirst Du dann rechtlich zum Hersteller mit allen Pflichten. Das hieße im Extremfall, dass Du zunächst der Ansprechpartner wärst, wenn irgendjemand an dem Zeug erstickt oder sonst wie zugrunde geht.

Du müsstest also geradestehen für Produkthaftung, Gewährleistung, Einhaltung aller gesetzlichen Normen und Meldepflichten etc…

Viel Spaß

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

An die Experten: Geschmacksmuster?
Hi,

da gab’s doch mal sowas wie Geschmackmuster oder sowas?
Wäre eine einfache Weiterverwendung des puren Pulvers dann nicht in manchen Fällen eine Verletzung des Patentrechts?

Ahnungslose Grüße,
Typhoon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hey :o)

da gab’s doch mal sowas wie Geschmackmuster oder sowas?

geschmacksmuster = design. hat mit „geschmack“ im wörtlichen sinn gar nix zu tun

Wäre eine einfache Weiterverwendung des puren Pulvers dann
nicht in manchen Fällen eine Verletzung des Patentrechts?

jessas … °grins°

patentrecht bzw. patentgesetz regelt - wie der name schon sagt - das patent, seinen erwerb (prüfungsverfahren, was man damit machen kann usw. geschmacksmuster und patent sind zwei paar schuhe, also kann eine geschmacksmusterverletzung - die zwar gar nicht vorliegen kann, aber ok - nicht das patentrecht verletzen.

WENN das pulver patentiert wäre, könnte aber, im vorliegenden fall, auch keine patentverletzung vorliegen, da es (das pulver) ja rechtmäßig vom patentinhaber bzw. einem seiner zwischenhändler (aldi, lidl) erworben wurde. das patentrecht als ausschliessungsrecht hat sich für den patentinhaber damit erschöpft. klar, er (der patentinhaber) hat das zeug verhökert und den geforderten preis dafür gekriegt. jetzt kann er nicht nochmal kommen und die hand aufhalten.

anders - nämlich komplizierter - sieht der fall wohl im hinblick auf eine eventuelle marke aus (warenzeichen), aber das war ja zum glück nicht die frage °grins°

mir schweben da noch einige urteile der kommission im kopf rum wegen umpacken von arzneimittel, die in einem land unter ner marke auf den markt gebracht, dort von dritten aufgekauft, exportiert, umgepackt und in nem anderen land unter neuem namen wieder auf den markt gebracht wurden … also ein vergleichbares szenario …

tiger

1 Like

es ist vollkommen wurscht, WO man was gekauft oder WER es
hergestellt hat. auf die inhaltsstoffe kommt es an. und
die haben wenig mit dem namen des
lieferanten/herstellers zu tun.

stimmt zwar, aber man könnte wie gesagt ein markenrechtliches problem an den hals kriegen, wenn man z.b. das markenrechtlich geschützte produkt „schoki“ als „a´s erfrischungsdrink“ verkloppt. ganz so einfach wie ann es da hinstellt ist es nicht …

tiger

Okay, Danke für die Aufklärung :wink: + * (owT)
owT