Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Eine Firma stellt ein Kabel her und schickt davon ein Muster an den Kunden. Der Kunde gibt genau dieses Muster schriftlich frei. Vom Kunden wurde kein sogenannter Erstmusterprüfbericht verlangt. Nachdem die Serienproduktion läuft und mehrere Kabel nach dem Muster gefertigt wurden, wurde ohne Wissen des Kunden das Produkt verändert, so dass es nicht mehr brauchbar für den Kunden ist.
Die Firma sagt, dass dies problemlos für diese möglich war, da kein Erstmusterprüfbericht erstellt wurde.
Der Kunde sagt, dass nur das Muster und nichts anderes freigegeben wurde.
Wie ist hier die Rechtslage? Wer hat Recht und wo ist das gesetztlich geschrieben?
Danke
Michael
Moin, Michael,
Wie ist hier die Rechtslage?
da gibt es keine Rechtslage, das BGB kennt keinen Erstmusterprüfbericht.
Wer hat Recht und wo ist das gesetztlich geschrieben?
Der VDA gibt Empfehlungen heraus, wie solche Berichte aussehen sollten. Wie die Vertragspartner damit umgehen wollen, müssen sie selbst festlegen. Bestandteil derartiger Verträge sind dann auch Verweise auf BGB und HGB hinsichtlich Haftung, Nichterfüllung etc pp.
Jeder Betrieb hat „Einkaufsbedingungen“, dort sollte geregelt sein, was der Auftraggeber vom Lieferanten erwartet.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
danke erst mal für deine schnelle Antwort.
gehen wir davon aus, dass zwischen den Vertragspartnern keine Vorgaben bezüglich Erstmusterprüfberichte bzw. Musterfreigaben getroffen wurden. Die Frage die sich hier stellt, ist wer die Kosten jetzt zu tragen hat. Würde sich ein Rechtsstreit aus der sicht des Kunden (welcher nur die Musterfreigabe gab) lohnen?
Hallo Michael,
gehen wir davon aus, dass zwischen den Vertragspartnern keine
Vorgaben bezüglich Erstmusterprüfberichte bzw. Musterfreigaben
getroffen wurden. Die Frage die sich hier stellt, ist wer die
Kosten jetzt zu tragen hat. Würde sich ein Rechtsstreit aus
der sicht des Kunden (welcher nur die Musterfreigabe gab)
lohnen?
Ich gehe das mal als Qualitäter und rechtlicher Laie an.
Wenn meine Konstrukteure etwas nach Muster bestellen, vergleiche ich im Reklamationsfall gegen das Muster und frage nach zusätzlichen Schriftstücken und erkundige mich, was der Einkauf wirklich bestellt hat (manchmal ist das Muster nur die halbe Miete). Mündliche Absprachen ignoriere ich, wenn ich den Lieferanten nicht gut kenne, sonst habe ich nichts, worauf ich mich im Streitfall berufen kann.
Ist der Bestelltext vom Einkauf in der Art „…bestellen wir nach Muster XY vom 08.15.08“, dann gehe ich davon aus, das das Produkt nicht mehr verändert werden darf.
Das muß allerdings auch in den Einkaufsbedingungen/ Kaufvertrag/ Bestellung stehen (bei uns ist das so).
Gruß
Karsten