Hallo!
Über ein paar Meinungen würde ich mich sehr freuen…
Ich plane in naher Zukunft Produkte (Kleinartikel), die ich selbst herstelle, zu verkaufen. Mein zu erwartendes Einkommen wird sehr wahrscheinlich nicht 30.000 € im Jahr übersteigen (die Grenze, ab wann man Kaufmann/-frau ist)
Trotzdem frage ich mich, ob es nicht sinnvoll ist, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Schließlich möchte ich meine Produkte in Läden verkaufen und ich könnte mir gut vorstellen, dass man als eingetragene Kauffrau seriöser erscheint. Davon mal abgesehen, wirkt mein realer Name auf Briefköpfen sehr…unharmonisch…
(Und dieser muss ja im Falle eines Kleingewerbe ohne Eintragung im Firmennamen stehen…)
Aber wie gesagt, dass ist nur eine Vermutung und ich wäre an anderen Meinungen interessiert.
Außerdem würde ich gern wissen, wie man genau ein Produkt „in die Läden“ bringt. Gehe ich hin und stelle meine Produkte dem Geschäftsführer vor? Ist es sinnvoller, eine Email mit Produktbeschreibung an die Hauptzentrale (im Falle einer Ladenkette) zu schicken?
Die Produkte müssen ja irgendwie präsentiert werden. (Bücherregal, Kartenständer etc…) Stelle ich die selbst zur Verfügung oder macht das i.d.R das vertreibende Geschäft?
Und die Provision, die das Geschäft für den Verkauf meines Produktes erhält? Verhandlungssache? Gibt es irgendwelche Richtlinien, an denen man sich orientieren kann, um als „Neuling“ nicht über den Tisch gezogen zu werden?
Wie gesagt, über ein paar Meinungen wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Ich plane in naher Zukunft Produkte (Kleinartikel), die ich
selbst herstelle, zu verkaufen. Mein zu erwartendes Einkommen
wird sehr wahrscheinlich nicht 30.000 € im Jahr übersteigen
(die Grenze, ab wann man Kaufmann/-frau ist)
Entschuldigung, aber das stimmt nicht. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, und Handelsgewerbe ist zunächst mal jedes Gewerbe, es sei denn, es braucht nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb, § 1 HGB. Die von dir genannte Grenze hat damit nichts zu tun, man kann weniger verdienen und Kaufmann sein oder auch weniger, ohne Kaufmann zu sein.
Trotzdem frage ich mich, ob es nicht sinnvoll ist, sich ins
Handelsregister eintragen zu lassen. Schließlich möchte ich
meine Produkte in Läden verkaufen und ich könnte mir gut
vorstellen, dass man als eingetragene Kauffrau seriöser
erscheint. Davon mal abgesehen, wirkt mein realer Name auf
Briefköpfen sehr…unharmonisch…
Aber das ist doch nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass durch die Kaufmannseigenschaft gewisse Dinge im Rechtsverkehr erleichtert werden, was dann aber wiederum mit Risiken verbunden ist.
(Und dieser muss ja im Falle eines Kleingewerbe ohne
Eintragung im Firmennamen stehen…)
Aber wie gesagt, dass ist nur eine Vermutung und ich wäre an
anderen Meinungen interessiert.
Also, im rechtlichen Sinne gibt es keine „Firmennamen“, denn im rechtlichen Sinne ist die Firma der Name eines Kaufmanns. Ob ein Gewerbe nach der Person, die es betreibt, bezeichnet werden muss, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
Levay