Moin,
ich bin Desinger und habe ein Öllampe entworfen welches ich nun zu vertreiben beabsichtige.
Wie sieht es da mit der Produkhaftung. Ich kann mir vorstellen das die Lampe umfällt, oder das das Glas platzt und Öl ausläuft.
Moin,
ich bin Desinger und habe ein Öllampe entworfen welches ich
nun zu vertreiben beabsichtige.
Wie sieht es da mit der Produkhaftung. Ich kann mir vorstellen
das die Lampe umfällt, oder das das Glas platzt und Öl
ausläuft.
Nun da haste du die falsche Vorstellung von produkthaftung!
Wenn z.b. ein Gewehr ganz von alleine anfängt zu schießen, obwohl es im Schrank steht und keine äußeren Einflüße da sind und es an einer Fehlkonstruktion der Abschussvorrivhtung liegt, dann ist es Produkthaftung.
wenn aber einer das Gewehr ins Korn wirft und sich deshalb ein schuss löst und jemand wird verletzt, dann ist der Werfer haftbar.
Im Falle deienr Lampe, wer sie so aufstellt, daß sie zerbricht ist schuld.
etwas anderes wäre, wenn die Lampe aufgrund des Desings eine solche innere spannung im Glas hat, daß sie von selbst platzt.
gruss
außerdem haftet nicht der Designer, sondern der Hersteller.
Nun da haste du die falsche Vorstellung von produkthaftung!
Wenn z.b. ein Gewehr ganz von alleine anfängt zu schießen,
obwohl es im Schrank steht und keine äußeren Einflüße da sind
und es an einer Fehlkonstruktion der Abschussvorrivhtung
liegt, dann ist es Produkthaftung.
wenn aber einer das Gewehr ins Korn wirft und sich deshalb ein
schuss löst und jemand wird verletzt, dann ist der Werfer
haftbar.
Im Falle deienr Lampe, wer sie so aufstellt, daß sie zerbricht
ist schuld.
etwas anderes wäre, wenn die Lampe aufgrund des Desings eine
solche innere spannung im Glas hat, daß sie von selbst platzt.
gruss
außerdem haftet nicht der Designer, sondern der Hersteller.
Da ich selber verteibe bin ich auch Hersteller.
Die Leuchte steht auf dem Boden und hat im Verhältniss zur Höhe einen kleinen Fuss. Ich find das sie trotzdem gut steht. Nun könnte aber jemand, nachdem er sie umgeworfen hat, auf die Idee kommen, dass der Fuss nicht gross genug ist.
Kann man mich dafuer haftbar machen?`
Die Leuchte steht auf dem Boden und hat im Verhältniss zur
Höhe einen kleinen Fuss. Ich find das sie trotzdem gut steht.
Nun könnte aber jemand, nachdem er sie umgeworfen hat, auf die
Idee kommen, dass der Fuss nicht gross genug ist.
Kann man mich dafuer haftbar machen?`
in den USA müßtest Du wohl mit einer Klage rechnen…
Aber glücklicherweise sind wir in Deutschland noch nicht so weit. Hier gehen Richter davon aus, daß ein mündiger Konsument solche Fragen selbst beurteilen muß.
Also, so lange ein halbwegs normal intelligenter Mensch erkennen kann daß die Standfestigkeit keine tobenden Katzen oder Kinder zuläßt (bei einem hohen Körper mit kleinem Fuß ist das nun mal so), kann niemand den Hersteller wegen der umfallenden Lampe in Regress nehmen.
Problematischer könnte es u.U. mit dem Glas werden. Ist dieses sicherheitsrelevant (z.B. der Ölbehälter ist aus Glas) muß es auch den zu erwartenden Beanspruchungen standhalten. Ein ölgefüllter Glasbehälter darf nicht zerbrechen wenn jemand etwas ungeschickt mit dem Ring am Finger dagegen schlägt.
Plakativ gesagt: so lange Dein Produkt keine unangenehmen Überaschungen für den Konsumenten bereithält, hast Du nichts zu befürchten. Suche Dir also einen DAU und wenn er oder sie die Gefahren der Lampe (jede offene Flamme bedeutet per se eine Gefahr) halbwegs vernünftig einschätzen kann dürfte Dir nicht passieren.
Zur Sicherheit kannst Du ja die Bemerkung beilegen, daß die Leuchte nie unbeaufsichtigt brennen darf (was ja eigentlich selbstverständlich sein sollte).
Die Leuchte steht auf dem Boden und hat im Verhältniss zur
Höhe einen kleinen Fuss. Ich find das sie trotzdem gut steht.
Nun könnte aber jemand, nachdem er sie umgeworfen hat, auf die
Idee kommen, dass der Fuss nicht gross genug ist.
Kann man mich dafuer haftbar machen?`
Hi Tilo,
deklariere das ganze als Kunstobjekt, denn es ist deiner Beschreibugn nach offensichtlich nicht gebrauchsfähig.
Weise die Käufer daraufhin, daß das Objekt so aufzustellen und zu sichern ist, daß es nicht umfällt.
Das hat natürich zufolge, daß das Teil nicht gekauft wird. vielleicht solltest du an diesem Punkt arbeiten, denn was nutzt dir das ding sonst?
ein kostenloser Tipp: lass den Fuß so schwer machen, daß der Schwerpunkt weit nach unten verlagert.
Evtl. dürfte es auch die Ansicht nicht stören, wenn das Objekt von Herstellerseite auf einer großflächigen Platte befestigt ist?
eine gute Gebrauchs-/Aufstellanweisung kan ihre Dienste tun! Es befreit zumindest von Haftungsansprüchen!