Wie ist das eigentlich mit der Produkthaftung bei Sport-/bzw.
Freizeitgeräten? Ich würde gerne ein Freizeitgerät auf den Markt
bringen (nichts gefährlliches…etwas sehr „schlichtes“),-was
passiert, wenn dich jemand mit meinem Gerät verletzt? Angenommen ich
hätte z.B. eine neue Art von Skiern erfunden und jemand fährt mit
meinen Skiern gegen den Baum und bricht sich alle Knochen…muß ich
dann irgendwie haften? Oder reicht ein Beipackzeittel „Benutzung auf
eigene Gefahr!“ ???
Würde mich sehr über eine Antwort freuen!!!
Viele Grüße,
Birgit
Danke für die Antwort!
Fehlerhaft kann mein Produkt eigentlich gar nicht sein es ist so
simpel…aber man kann sich schon damit verletzen, wenn man sich dumm
anstellt…was dann??
Fehlerhaft kann mein Produkt eigentlich gar nicht sein es ist
so
simpel…aber man kann sich schon damit verletzen, wenn man
sich dumm
anstellt…was dann??
En Fehler liegt also vor, wenn ein Fahrrad beim Gebrauch zusammenbricht oder ein Ski das Gleiten verweigert, nicht aber wenn sich jemand aus Blödheit lang macht oder ein Auge aussticht, es sei denn, das Produkt ist eben bauartbedingt eine übermäßige Gefahrenquelle (z.B. überall scharfe Kanten bzw. Spitzen).