Produkthaftung

Hallo !
Hätte hier mal eine generelle Frage zu folgendem Vorfall:
Beim Öffnen einer Prosecco-Flasche (Discounter) ist diese explodiert und ein nicht unerheblicher Schaden (Operation!) entstanden.

Würde sich hier eine Klage gegen den Hersteller bzw. den Verkäufer des Produktes lohnen bzw. wie aussichtsreich wäre dies?

Hat jemand schon von solchen/ähnlichen Vorfällen gehört?

Ich gehe mal davon aus, dass so etwas durchaus häufiger vorkommen könnte.

Schon mal Danke im Voraus !

Gruß

Hallo,

Würde sich hier eine Klage gegen den Hersteller bzw. den
Verkäufer des Produktes lohnen bzw. wie aussichtsreich wäre
dies?

Ansprüche aus Produkthaftung kann man nur ggü. dem Hersteller geltend machen. http://bundesrecht.juris.de/prodhaftg/index.html

Gruß,
Christian

Hallo!

Würde sich hier eine Klage gegen den Hersteller bzw. den
Verkäufer des Produktes lohnen bzw. wie aussichtsreich wäre
dies?

Gegen den Verkäufer wohl eher nicht. Das könnte man nur auf § 823 BGB stützen, unter dem Gesichtspunkt der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht. Allerdings trifft denjenigen, der als Verkäufer Waren von einem namhaften Hersteller bezieht, nicht die Pflicht, irgendwelche Kontrollen an den erhaltenen Waren durchzuführen. Er kann sich darauf verlassen, dass die Sachen in Ordnung sind, so dass ihm kein Verschulden zur Last gelegt werden kann.
Gerade diese Lücke soll das Produkthaftungsgesetz füllen, bei dem auch was die Beweisführung durch den Geschädigten angeht erhebliche Erleicherungen vorgesehen sind.
Also in einem solchen Falle würde ich auf jeden Fall mal einen Rechtsanwalt beauftragen.

Gruß,

Florian.

Würde sich hier eine Klage gegen den Hersteller bzw. den
Verkäufer des Produktes lohnen bzw. wie aussichtsreich wäre
dies?

Wie schon erwähnt nur gegen den Hersteller.
Poblematisch ist es in diesem Fall nur, dass man eigentlich 2 Herstller hat:

  1. den Hersteller der Flasche
    Ist es ein Materialmangel gewesen?
  2. den Abfüller
    Ist bei der Abfüllung ein Fehler passiert, so dass der Innendruck höher war als es das Material aushalten müsste?

Könnte also schwierig werden… meine ich.

Gruß
BJ

Hallo,
Poblematisch ist es in diesem Fall nur, dass man eigentlich 2
Herstller hat:

Es ist dem Kunden völlig egal, wer Hersteller der Einzelteile ist. Da kann dann später ggf. der Hersteller seine Lieferanten in die Pflicht nehmen.
Oder soll ein beliebiger Kunde von VW, dem die Achse gebrochen ist, dann ggf. mit VW, dem Lieferanten des Lagers, dem der Achse, dem der Dichtung, dem des Schmierstoffs, dem Stahllieferanten oder dem Bergarbeiter prozessieren?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo zusammen !

Vielen Dank erstmal für die ersten Antworten.
Wie es scheint, muss man sich das Ganze also sehr gut überlegen, da zb. einen Materialfehler nachzuweisen schier unmöglich ist (wenn die ganze Transportkette mit einbezogen wird…).

Somit kann ich mich evtl. fürs Erste auf die Suche nach gleichen oder ähnlichen Vorfällen machen.

Kann hier jemand weiterhelfen (eigene „Erfahrung“ oder „Gehörtes/Gelesenes“) ??
Bin für jeden kleinen Tip dankbar !

Hallo!

Bin für jeden kleinen Tip dankbar !

In einem derartigen Fall würde ich einen Anwalt einschalten. Ich kann mich dunkel an ein Urteil erinnern, das ich neulich gelesen habe, an dessen Einzelheiten ich mich allerdings nicht erinnern kann. Jedenfalls ging es um Produkthaftungsrecht und um eine explodierte Limoflasche - von der Konstellation also die gleiche Sachlage.

Gruß,

Florian.