Produkthaftung?

Hallo,

hier schreibt ein stinksaurer Xstrom, wenn es denn dem Xstrom so passiert wäre, was es natürlich nicht ist, man kennt ja die FAQ.

Ein nicht ganz unbedeutender Nahrungsmittelkonzern vertreibt Milchkaffee in Plastikflaschen mit Schraubverschluss, nennen wir den Hersteller mal „Vogelbaulé“ und das Produkt „Eilsendung“.

Nach Öffnen des Schraubverschlusses muss noch ein Aluminiumsiegel entfernt werden, um an das süße Aufputschmittel zu gelangen.

Diese Aktion findet im Auto statt, während einer Nachtfahrt.

Die Flasche wird teilentleert, fest verschraubt auf den Beifahrersitz gelegt.

Eine Zeit später soll der Rest getrunken werden, aber oh Schreck: Trappatoni!

Und warum ist die Flasche leer?
Weil sich deren Inhalt nunmehr auf dem Beifahrersitz befindet. Oder besser gesagt: IM Sitz.

Eine Nachprüfung der Flasche zu Hause mittels (übrigens nicht himmelblau eingefärbter) „Ersatzflüssigkeit“ ergibt: Diese Flasche ist nicht dicht zu bekommen. Völlig unmöglich.
Eine testweise beschaffte andere Flasche des gleichen Produkts zeigt:

Der Schraubverschluss ist auch dort nicht dichtend. Alleine das aufgeschweißte Alu-Siegel hält den Inhalt in der Flasche, der Schraubverschluss ist eher ein Show-Verschluss. Sieht nett aus, hat keine Funktion.

Hat schonmal jemand milchhaltiges gesüßtes Kaffeezeugs aus einem Polster im Auto entfernen müssen? Das ist praktisch unmöglich vollständig entfernbar und führt nach verschiedenen Quellen im Internet demnächst zu massiver Geruchsbelastung durch die verwesende Milch.

Wie sähe die Fachwelt in so einem Fall die Chance, dass der Hersteller im Falle der Notwendigkeit einer Neupolsterung des Sitzes den die 500€ übersteigenden Schaden ersetzen müsste?

(Der Showverschluss von „Vogelbaulé Eilsendung“ hat - ich muss das relativieren - schon eine Funktion: Er schützt das Aluminiumsiegel vor Beschädigung)

Hi,

vorab: ich bin zwar kein Experte in der Flaschentechnik oder allgemeiner Rechtsexperte - aber ein „Interessierter“ bzw. „Teil-Experte“ im Bereich der allgemeinen Produktsicherheit.
D.h. ich weiss nicht ob man für alle Schraubverschlüsse nach dem Öffnen die dichte Funktion voraussetzen kann/muss.

Aus meiner persönlichen Erfahrung weiss ich, dass manchmal genau solche Flaschen nicht dicht zu bekommen sind. Daher lege ich einmal geöffnete Flaschen nicht hin sondern stelle sie aufrecht ab.
Dazu gibt es ja in den meisten Fahrzeugen bereits Becher-/Flaschenhalterungen. Damit könnte die Gegenseite argumentieren: Die Flasche wurde nicht ordnungsgemäß abgestellt und daher ist der Schaden entstanden.

Stehen auf der Flasche irgendwelche Handhabungshinweise oder gab es andere Herstellerinformationen zur Flasche und/oder Schraubverschluss?

gruß
boba

Hallo xstrom,

Eine Nachprüfung der Flasche zu Hause mittels (übrigens nicht
himmelblau eingefärbter) „Ersatzflüssigkeit“ ergibt: Diese
Flasche ist nicht dicht zu bekommen. Völlig unmöglich.
Eine testweise beschaffte andere Flasche des gleichen Produkts
zeigt:

Der Schraubverschluss ist auch dort nicht dichtend. Alleine
das aufgeschweißte Alu-Siegel hält den Inhalt in der Flasche,
der Schraubverschluss ist eher ein Show-Verschluss. Sieht nett
aus, hat keine Funktion.

Nur ein kleiner Hinweis - Zitat von Hersteller „Vogelbaulé“ zu seinem Produkt „Eilsendung“:
„NE$KAFE Eilsendung gibt es für alle aktiven Menschen vor allem an der Tankstelle in den praktischen PET-Flaschen zum Genießen und Wiederverschließen.“
Hypothetischer Link wäre: http://www.Vogelbaule.de/Marken/Heissgetraenke/NE$KA…

Wiederverschließen impliziert IMHO Dichtheit.

Grüße,
Tinchen

PS:
Also jemand würde (wenn ihr sowas widerfahren würde) bei Vogelbaulé so was von massiv auf der Matte stehen!

„NE$KAFE Eilsendung gibt es für alle aktiven Menschen vor
allem an der Tankstelle in den praktischen PET-Flaschen zum
Genießen und Wiederverschließen.“

In der Tat könnte es genau dieses Produkt sein und tatsächlich steht da „wiederverschließen“.

Herzlichsten Dank dafür!

Nun würde man wohl einen Tag warten, bis die Wut sich gelegt hat.
Dann würde man einen Brief an obigen Hersteller schreiben, in dem man mal freundlich um Stellungnahme bittet, wie man sich beim Konsumenten dafür entschuldigen möchte, dass dieser einen Vormittag lang das Sitzpolster schrubbte. Angesichts der Unmengen Waschlauge, die man mittlerweile in den Sitz gekippt hat und mittels Nasssauger dann wieder entfernte, wäre man nämlich mittlerweile der Überzeugung, dass es keinen größeren Schaden geben wird.

Aber sauer - stinksauer! - wäre man immer noch.

Wiederverschließbar. Ha! Unfassbar…