Wenn ein deutscher Online-Shop den Besitzer wechselt, aber den selben Firmennamen beibehält - Muss der neue Besitzer des Shops dann für Schadenersatzforderungen von Aufträgen des Vorbesitzers haften?
Wenn ein deutscher Online-Shop den Besitzer wechselt, aber den
selben Firmennamen beibehält - Muss der neue Besitzer des
Shops dann für Schadenersatzforderungen von Aufträgen des
Vorbesitzers haften?
Wenn er die sogenannte Rechtsnachfolge antritt, was hier der Fall zu sein scheint: Ja.
Ansonsten könnte man das Unternehmen in schöner Regelmäßigkeit an irgendwelche Strohmänner übertragen und sich somit aus der Verantwortung stehlen.
Gruß
S.J.