Produkthaftung Privatverkauf

Hallo zusammen!

Stellen wir uns einmal den fiktiven Fall vor,daß A von B etwas kaufen möchte. Es werden vorab Fotos des Gegenstandes gemailt,darauf meint A einen Mängel zu erkennen und fragt nach. B meint,es liegt an der Bildqualität und schickt ihm bessere Fotos zu. Daraufhin kauft A den Gegenstand. Nach Erhalt meint er aber,daß dort doch ein Mängel ist und fordert Rückgabe bzw.Nachlass. Jetzt ist eine Rückgabe natürlich nicht so einfach,weil A ja auch an dem Gegenstand manipuliert haben könnte. Zumal B annimmt,daß es ihm eigentlich um einen Preisnachlaß geht,was schon im Vorfeld leicht angeklungen war. Wie sieht das rechtlich aus bei Privatverkäufen? Muß der Gegenstand zurückgenommen werden? Nehmen wir an,es handelt sich hierbei nicht um einen funktionellen Gegenstand,sondern nur um ein Sammelobjekt.
Was sollte B jetzt tun,da man sich nicht wirklich auf einen Preisnachlass einigen kann?
Vielen Dank für die Hilfe!

Gruß
Shadana

Es ist entscheident, ob B dazu geschrieben hat : keine Garantie oder Rücknahme… so wie das bei eBay ist … wenn nicht, kann/darf A sogar (ich glaub es jedenfalls) ab einem Warenwert von 100 € klagen… da wäre ich vorsichtig! Gruß Baris

selten so was falsches hier gelesen.

Wenn die Sache einen Mangel hat, der beim Kauf verschwiegen wurde, hat der Käufer natürlich alle Rechte aus dem BGB.

Gruß

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