Fallen Schäden durch Trinkwasser unter das Thema Produkthaftung? Gemeint sind hier nicht Gesundheitsschäden, sondern Schäden durch Korrosion oder Druck.
Fallen Schäden durch Trinkwasser unter das Thema
Produkthaftung? Gemeint sind hier nicht Gesundheitsschäden,
sondern Schäden durch Korrosion oder Druck.
Nein.
Fallen Schäden durch Trinkwasser unter das Thema
Produkthaftung? Gemeint sind hier nicht Gesundheitsschäden,
sondern Schäden durch Korrosion oder Druck.
Wenn das Trinkwasser fehlerhaft war und dadurch ein Sachschaden entstand, wird der Betrag, der 500€ übersteigt, vom Hersteller zu tragen sein.
Aus Interesse:
In welcher Art soll den das Trinkwasser fehlerhaft gewesen sein?
Es gibt klare Regeln, wie Trinkwasser beschaffen sein muss. Trinkwasser nach Maßgabe dieser Regeln kann ggf. auch Schäden verursachen, etwa durch hohen Kalkgehalt. Aber das ist ja kein Fehler im Sinne des ProdHaftG. Elektrizität oder Salzsäure sind auch Produkte, bei denen es Regeln bei der Verwendung gibt. Missachtet man die, dann entfaltet sich die Gefährlichkeit des Produkts ohne dass der Hersteller haftet.
Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird regelmäßig publiziert, man kann und muss also mit dieser Beschaffenheit zurecht kommen, ggf. prophylaktisch Maßnahmen ergreifen.
Käme es aber zu einem massiven Druckstoß im Leitungsnetz, dann wird wohl die Voraussetzung für eine Produkthaftung vorliegen. Sollte jedoch der Einbau eines Druckminderers entegegen der Regeln der Technik nicht erfolgt sein, käme eine erhebliche Mitschuld beim Kunden in Frage.
Es ist bekannt, dass ein Energieversorger für Schäden durch Überspannung gemäß Produkthaftungsgesetz haften muss.
Warum sollte ein Wasserversorger nicht für einen Schaden durch einen massiven Druckstoß haften? Ich sehe keinen Anhaltspunkt im ProdHaftG, warum Trinkwasser kein Produkt wäre.
Hallo,
Käme es aber zu einem massiven Druckstoß im Leitungsnetz, dann
wird wohl die Voraussetzung für eine Produkthaftung vorliegen.
worin läge denn in dem Fall genau der Fehler des Produktes Wasser?
Gruß
C.
Käme es aber zu einem massiven Druckstoß im Leitungsnetz, dann
wird wohl die Voraussetzung für eine Produkthaftung vorliegen.worin läge denn in dem Fall genau der Fehler des Produktes
Wasser?
Im zu hohen Druck.
Vergleiche: Elektrizität / Überspannung.
Ich weiß aber nicht, ob es beim Wasser auch definierte Grenzen gibt. Bei der Elektrizität ist klar: Kommen mehr als 253V beim Kunden an, so ist das Produkt fehlerhaft.
Ich denke mal, dass der DVGW ähnliche Regeln für das Wasser hat, denn meine Wasseruhr verträgt z.B. nur 16bar. Angenommen, ein Druckstoß würde diese nun zerlegen und den Keller fluten, dann sehe ich darin einen Fehler in der Beschaffenheit.
Oder es käme zu einer nicht geklärten Verunreinigung des Wassers mit Keimen oder Parasiten und dadurch zu Erkrankungen. Soll ja schon vorgekommen sein (Stadt Hemer) - hier erklärte der Versicherer der Stadtwerke sogar, dass eine Haftung nach ProdHaftG in Frage kommt, wenn denn eine Kausalität zwischen Verunreinigung und Erkrankung eindeutig bewiesen wäre (was kaum gelingen wir). Ein Verschulden war damals dem Versorger übrigens nicht nachzuweisen.
Es ist bekannt, dass ein Energieversorger für Schäden durch
Überspannung gemäß Produkthaftungsgesetz haften muss.
Warum sollte ein Wasserversorger nicht für einen Schaden durch
einen massiven Druckstoß haften? Ich sehe keinen Anhaltspunkt
im ProdHaftG, warum Trinkwasser kein Produkt wäre.
Elektrizät am Haushaltsanschluß wird durch drei Faktoren bestimmt: Spannung, Frequenz und Stärke. Daß da fehlerhaftes Produkt vorliegt, wenn einer der drei Faktoren fehlerhaft ist, kann ich nachvollziehen.
Beim Wasser geht es um ganz andere Eigenschaften als ausgerechnet um den Druck. Im übrigen sage ich nicht, daß der Kunde keinen Schadenersatzanspruch hätte, wenn der Wasserdruck buchstäblich durch die Decke geht, nur sehe ich keinen nach dem Produkthaftungsgesetz. Aber vielleicht klagt ja auch mal einer bis zum BGH und der belehrt mich dann eines besseren.
Elektrizität ist als Produkt im ProdHaftG extra aufgelistet, weil es ihm sonst wohl nicht unterfallen würde - es ist nicht körperlich. Wasser dagegen ist körperlich und wird - sogar wenn nur als „Energieträger“ - vom Palandt/Kommentar zum ProdHaftG als Produkt erwähnt.
Es ist bekannt, dass ein Energieversorger für Schäden durch
Überspannung gemäß Produkthaftungsgesetz haften muss.
Warum sollte ein Wasserversorger nicht für einen Schaden durch
einen massiven Druckstoß haften? Ich sehe keinen Anhaltspunkt
im ProdHaftG, warum Trinkwasser kein Produkt wäre.Elektrizät am Haushaltsanschluß wird durch drei Faktoren
bestimmt: Spannung, Frequenz
Soweit richtig. Man könnte die nicht mehr ganz unwichtigen Anteile harmonischer Schwingungen unter Frequenz fassen, wobei es mehr die Wellenform ist.
und Stärke.
Letztere nicht, da die Stromstärke ausschließlich die Menge des vom Kunden abgerufenen Stroms wäre.
Daß da fehlerhaftes
Produkt vorliegt, wenn einer der drei Faktoren fehlerhaft ist,
kann ich nachvollziehen.Beim Wasser geht es um ganz andere Eigenschaften als
ausgerechnet um den Druck.
Spannung und Druck sind durchaus analoge Qualitätskriterien.
Im übrigen sage ich nicht, daß der
Kunde keinen Schadenersatzanspruch hätte, wenn der Wasserdruck
buchstäblich durch die Decke geht, nur sehe ich keinen nach
dem Produkthaftungsgesetz.
Ich war auch damals bei Verkündung des Überspannungsurteils erstaunt.
Aber vielleicht klagt ja auch mal
einer bis zum BGH und der belehrt mich dann eines besseren.
Ich denke, dass wir nur in einer Sache verschiedener Meinung sind:
ICH halte „Druck“ für eine Eigenschaft des Produkts „Trinkwasser“, DU nicht.
Das werden wir hier nicht klären können.
Der Unterschied für den Kunden ist klar:
Nach ProdHaftG würde auch ohne nachgewiesenes Verschulden des Versorgers dieser haften.
Wir wissen ja nicht, worum es hier geht.
Ich vermute mal:
Es gibt dort sehr kalkhaltiges Wasser, was zu einem Schaden geführt hat. Das wäre kein Fehler des Produkts Wasser, wenn der Kalkgehalt in den Grenzen der Trinkwasserverordnung liegt und der publizierte Kalkgehalt in etwa mit dem tatsächlichen übereinstimmt. Lebe ich in einem Gebiet mit sehr kalkhaltigem Wasser, dann muss ich mich eben um den Schutz meiner Geräte selber kümmern. Genau deswegen müssen ja solche Angaben zum Trinkwasser regelmäßig veröffentlicht werden.
Schon mal die Trinkwasserverordnung gelesen. Die weist sehr wohl an vielen Stellen daraufhin, dass das Trinkwasser nicht korrosiv sein darf.
Produkthaftungsgesetz §2 Produkt ist jede bewegliche Sache … und die Elektrizität.
Schon mal die Trinkwasserverordnung gelesen.
Durchaus und da steht, daß Trinkwasser nicht korrosiv sein sollte.und das bezieht sich auf den Anteil von Sulfaten und Chloriden sowie die elektrische Leitfähigkeit. Daß Wasser und damit auch Trinkwasser korrosiv ist, ist nun wahrlich eine Binsenweisheit. Mit dem Pordukthaftungsgesetz ist da insofern nicht viel zu machen, wenn die Grenzwerte nicht überschritten wurden.
Wenn Du Deine Frage etwas offener gestellt hättest, hättest Du auch eine andere Antwort bekommen. So, wie sie gestellt war, bleibe ich bis zu einem Urteil, das sich mit der Frage nach dem Überdruck beschäftigt, bei meiner Antwort.
Bei einer offeneren Frage wären mir durchaus Anspruchsgrundlagen eingefallen, die sich aber nicht auf das Produkthaftungsgesetz bezogen hätten.
Ich denke, dass wir nur in einer Sache verschiedener Meinung
sind:
ICH halte „Druck“ für eine Eigenschaft des Produkts
„Trinkwasser“, DU nicht.
Das werden wir hier nicht klären können.
Exakt.
Es gibt dort sehr kalkhaltiges Wasser, was zu einem Schaden
geführt hat. Das wäre kein Fehler des Produkts Wasser, wenn
der Kalkgehalt in den Grenzen der Trinkwasserverordnung liegt
und der publizierte Kalkgehalt in etwa mit dem tatsächlichen
übereinstimmt. Lebe ich in einem Gebiet mit sehr kalkhaltigem
Wasser, dann muss ich mich eben um den Schutz meiner Geräte
selber kümmern.
Richtig. Bzw. könnte man die Ursache für Beschädigungen durch Korrosion und Überdruck ja auch durchaus in der Haustechnik bzw. den Leitungen vermuten und dann griffe bspw. u.U. die Gewährleistung des Bauträgers, die Produkthaftung für die fraglichen Teile, die Gewährleisung des Installateurs usw. Außerdem könnte man darüber fabulieren, daß - wenn der Schaden durch ausgetretenes Wasser verursacht worden wäre - eventuell nicht ausreichende Abflüsse im Keller oder andere unterdimensionierte/fehlender Schutzeinrichtungen den Schaden (mit) verursacht haben.
Gruß
C.