Hallo,
wie ist die Kennzeichnungspflicht eines Produktes in folgender Situation?
Ein Produkt (Kosmetik) hat dem Markennamen „ABC“ und wird von Person „X“ im Rahmen einer Einzelfirma persönlich hergestellt. Ist X nun verpflichtet, seinen persönlichen Namen „X“ zusätzlich auf das Ettikett zu drucken, wenn der Markennamen „ABC“ auch als Firmenname zusammen mit der Adresse der Firmenräume als solche erkennbar aufgedruckt ist und unter diesem Namen auch in öffentlichen Kommunikationsverzeichnissen zu finden ist?
Andaron