Produktkennzeichnung bei Einzelfirma

Hallo,

wie ist die Kennzeichnungspflicht eines Produktes in folgender Situation?

Ein Produkt (Kosmetik) hat dem Markennamen „ABC“ und wird von Person „X“ im Rahmen einer Einzelfirma persönlich hergestellt. Ist X nun verpflichtet, seinen persönlichen Namen „X“ zusätzlich auf das Ettikett zu drucken, wenn der Markennamen „ABC“ auch als Firmenname zusammen mit der Adresse der Firmenräume als solche erkennbar aufgedruckt ist und unter diesem Namen auch in öffentlichen Kommunikationsverzeichnissen zu finden ist?

Andaron

Hallo Andaron,

grob gesagt:

  • ist es eine Personengesellschaft (GdBR, eK) ist der Personenname des Inhabers Bestandteil der Firma

  • ist es eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, ist die Firma ausreichend

Gruß

Stefan

Mahlzeit!

wie ist die Kennzeichnungspflicht eines Produktes in folgender
Situation?

Kosmetik Verordnung §5 Kennzeichnung
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kosmet…

Da du dies nicht kanntest würde ich dringend empfehlen
die gesamte Verordnung sorgfältig durchzulesen.

Gruß
Stefan