Produktschutz während der Anmeldephase zum Patent

Ich habe ein Produkt zum Patent angemeldet, was noch etliche Zeit daauern kann. Nun interessiert mich, in wie weit mein Produkt jetzt bereits während dieser Anmeldephase geschützt ist.

Ich habe ein Produkt zum Patent angemeldet, was noch etliche
Zeit daauern kann. Nun interessiert mich, in wie weit mein
Produkt jetzt bereits während dieser Anmeldephase geschützt
ist.

Mit der Anmeldung wird ein vorläufiger Schutz gegen Dritte erwirkt, die die gleiche Erfindung nach Dir angemeldet haben. Wenn jemand nach Deinem Anmeldetag die gleiche Erfindung nochmals anmeldet bekommt er kein Patent dafür. Entscheidend ist, wer zuerst anmeldet.

Grüße
Daniel

Danke für die Antwort, aber was ist nun, wenn jemand mein Produkt nachbaut, das Patent aber für mich noch nicht erteilt ist?

Wie weit geht dann mein Schutz?
Bin ich dann überhaupt schon geschützt oder erst dann, wenn mein Patent erteilt wurde?

Mir geht es ja um genau den Schutz während der Zeit von der Anmeldung zum Patent bis zur Patenterteilung.

Danke

Ich habe ein Produkt zum Patent angemeldet, was noch etliche
Zeit daauern kann. Nun interessiert mich, in wie weit mein
Produkt jetzt bereits während dieser Anmeldephase geschützt
ist.

Mit der Anmeldung wird ein vorläufiger Schutz gegen Dritte
erwirkt, die die gleiche Erfindung nach Dir angemeldet haben.
Wenn jemand nach Deinem Anmeldetag die gleiche Erfindung
nochmals anmeldet bekommt er kein Patent dafür. Entscheidend
ist, wer zuerst anmeldet.

Grüße
Daniel