Produkttausch bei Reperatur rechtmäßig?

ich habe im Herbst 2009 auf einer Messe den Kompressor Basic 300 der Marke Metabo über die Firma Stahlgruber gekauft. Bereits nach vier Monaten setzte dieser Rost an, was jedoch auf Garantie mehr schlecht als recht repariert wurde.
Bereits Anfang des Jahres 2011 fing der Kompressor wieder das Rosten an und hinzu kam noch, dass er sich im Automatikmodus nicht mehr abschaltete und über den zulässigen Kesseldruck auflud.
Die Firma Stahlgruber teilte mir darauf hin mit, dass ich einen komplett neuen Kompressor zum Tausch bekommen würde.
Als ich nun den neuen Kompressor abholen wollte, wurde mir beiläufig mitgeteilt, dass die Firma Metabo den Kompressor Basic 300 aus dem Sortiment genommen und durch den Kompressor BasicAir 300 ersetzt hat.

Da der neue BasicAir 300 beim Transport in zwei Fällen von der Firma Stahlgruber beschädigt wurde, musste dieser dementsprechend oft getauscht werden.
In der Zwischenzeit fiel mir auf, dass der neue BasicAir 300 nicht wie versprochen baugleich mit meinem alten Basic 300 war u.a. hatte mein alter Kompressor nicht nur einen, sondern zwei Druckluftabgänge.
Auch bei einem Minderpreis von über 270 € gegenüber des alten Basic 300 kann ich mir nicht vorstellen, dass ich die Qualität und Optik bekomme, für die ich mehr Geld bezahlt hatte.

Als ich Stahlgruber daraufhin bat, mir meinen Kaufpreis auf Grund schon dreifacher Inanspruchnahme der Garantie zurück zu erstatten, wurde mir gesagt, dass erst zwei Garantiefälle eingetreten seien, da ein Transportschaden nicht als solcher gelte.
Die von mir bemängelten Bauunterschiede werden, immer wieder mit dem Verweis der Leistungsgleichheit der Kompressoren, abgeschmettert und auch der Preisunterschied von über 270 € wird nicht als Reklamationsgrund angesehen.

Die Firma Stahlgruber zeigte nur ein Entgegenkommen bei meinem entstandenen Fahraufwand von über 260 km und bat mir im Ausgleich dafür Motoröl für meinen PKW an, woran ich wegen anderer billigen Bezugsquellen kein Interesse habe. Für die Zeit in der ich privat ohne Kompressor nichts arbeiten konnte, zeigt Stahlgruber kein Verständnis dafür, dass ich eine Entschädigung haben möchte.

Meine Frage ist nun, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, mich diesem ungleichen Kompressorentausch zu entziehen und mein Geld erstattet zu bekommen.

Hallo,

Sie haben kein Recht auf Schadenersatz. Allerdings muss Ihnen der Kaufpreis zurückerstattet werden. Es gab bereits eine Reparatur, ein Austausch darf nur mit einem absolut baugleichen Modell erfolgen, ansonsten erhalten Sie das Geld zurück.

Viele Grüße
Anja

Hallo,

das mit dem Schadenserstaz habe ich mir schon gedacht. Ich danke Ihnen sehr für ihre schnelle Antwort.

Grüße

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Ganz offensichtlich handelt es sich hier um einen Garantieanspruch. Mangels Kenntnis der Garantiebedingungen lässt sich die Frage also nicht beantworten. Ein Blick in die Bedingungen sollte hier Klarheit bringen. Liegen einem die Bedingungen nicht vor, fordert man diese beim Garanten an.

Gruß

S.J.

Hallo ! Der Sachverhalt ist so umfänglich, dass hier schon eine Rechtsberatung dringend angesagt ist. Ebenso wird womöglich die Redaktion von markt vom wdr und auch WISo im ZDF an der Sache interessiert sein. Einfach bei der Reaktion melden, per mail gehts einfach und es gibt immer ein Feedback. Nur Mut ! Freundliche Grüße

Hallo,

davon möchte ich erstmal absehen und die Sache nicht größer machen als sie ist.
Danke für die Antwort.

Grüße

Hallo Flambo,

leider kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht so gut aus. Aber ich würde vermuten, dass erst bei Eintreten des dritten Garantiefalls ein Anspruch auf Rückgabe besteht, also nicht mehr nachgebessert o.ä. werden kann, wenn der Kunde das nicht möchte. Sicherlich ist auch die Geltendmachung von Schadenersatz möglich. Sofern der Kompressor BasicAir 300 als baugleich angeboten wurde und dies aber nicht zutrifft, kann das Rechtsgeschäft angefochten werden.

Aber man sollte so etwas, um sich abzusichern, immer schriftlich haben. Ich hoffe, ich konnte ein bisschen weiterhelfen. Ich würde aber besser eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um wirklich eine juristisch fundierte Auskunft zu bekommen.

Besten Gruß

Hallo,

wenn der Artikel nicht die Eigenschaften aufweist wie das getauschte Gerät, muss der Kaufpreis minus der Gebrauch des Gerätes erstattet werden. Sollte der Verkäufer sich weigern, sollte man einen Anwalt einschalten.

Viel Glück

Hallo,
danke für die Antwort,aber die Sache hat sich erledigt!

Hallo Flambo,
hier meine persoenliche meinung dazu:
wenn bei garantieaustausch das beanstandete modell nicht mehr im verkauf ist und durch eine neue abgespeckte ausfuehrung ersetzt wurde, so muss der lieferant auch die preisdifferenz ersetzen.
mfg h

Hallo Flambo,

da es hier m.E. um einen höheren Betrag geht (Kompressoren sind teuer) und wenn Sie auch noch Arbeitsausfall dadurch haben und das ausgetauschte Gerät auch nicht dem „Altgerät“ entsprach (gut Transportschäden gelten hier wirkl. nicht als Garantiereklamation), würde ich Ihnen raten einen Anwalt zu konsoltieren.

Siehe auch:
Garantievertrag ist ein Vertrag, bei dem die Haftung für einen bestimmten Erfolg übernommen wird, ohne Rücksicht darauf, ob die den Erfolg betreffende Schuld des Hauptschuldners besteht.

In engem Zusammenhang mit der Garantie steht die gesetzlich geregelte Gewährleistung.
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern. Gewährleistungsansprüche bestehen beim Kauf (§§ 459 ff. BGB), beim Werkvertrag (§§ 633 ff. BGB) und beim Reisevertrag (§§ 651c ff. BGB. Als Gewährleistungsansprüche kennt das Gesetz die Wandelung beim Kauf und beim Werkvertrag, die Minderung beim Kauf, Werkvertrag und beim Reisevertrag, Schadensersatz beim Kauf, Werkvertrag und Reisevertrag, das Abhilfeverlangen beim Reisevertrag. Die Gewährleistungsansprüche unterliegen der Verjährung.

Fragen zu Garantie, Garantiefrist, Garantiegeschäft, Garantievertrag und Gewährleistung sind klassische Alltagsprobleme der Verbraucher und der Juristen.

Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesen Themen lassen sich von einem in dem jeweiligen Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.

MFG Octo-Juro