Produkttester mehr als 410 Euro im Jahr verdienen? Was muss ich tun?

Hallo ihr Lieben,

Vielleicht ist ja jemand unter Euch der sich auskennt. :wink:

Ich möchte online Produkttester werden (Nebentätigkeit).

Hauptberuflich arbeite ich als Angestellte Mache jedes Jahr auch eine Steuererklärung. Nun ist die Frage was kann ich machen wenn ich mit meiner Nebentätigkeit über den Freibetrag von 410 Euro pro Jahr verdiene ?

Mich als Kleinunternehmer anmelden ?

Welche Nachteile hat es wenn ich mich als Kleinunternehmer anmelde oder geht dies in meinem Fall überhaupt nicht ?

Ich habe ausgerechnet, ich hätte einen Jahresverdienst, also Gewinn von bis zu ca. 1800 Euro, was ja doch recht viel ist.

Und die Frage ist … zählt hier nur der reine Gewinn? Hier mal ein Beispiel:

Ich kaufe ein Produkt (z.B. Nahrungsergänzungsmittel oder Cremes) im Wert von 10 Euro. Ich probiere (verbrauche) das Produkt und bewerte sie online. Danach bekomme ich den Wert des gekauften Produkts, also die 10 € + 2 Euro Verdienst auf mein Konto gutgeschrieben. Also ein Gewinn von 2 Euro…

Die Produkte darf ich behalten bzw. verbrauche sie ja beim Austesten.

Was vielleicht noch wichtig ist: als Angestellte verdiene ich ca. 22.000 Euro netto im Jahr.

Die 1.800€ kämen als Nebenverdienst hinzu.

Ich freue mich über jede Antwort.

Nahezu 100% dieser „Nebenjobs“ sind unseriöse Angebote.

Welche seriöse Firma könnte ein Interesse daran haben, einen absoluten Laien für einen lächerlichen Betrag eine „Bewertung“ schreiben zu lassen?

Im Übrigen wäre dein „Verdienst“ - falls du das Produkt wirklich umsonst bekommst - 12€ und nicht 2€. Ich gehe aber davon aus, dass du monatelang minderwertigen Dreck kaufst, bevor du merkst, dass weder der Kaufpreis noch der Lohn für die Bewertung gezahlt wird.

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Nunja, da wäre Pearl.de. Gut, die verkaufen recht viel Ramsch, aber unseriös finde ich die nicht.

Die bieten auch regelmäßig per Mail bestimmte Produkte an, die man auf Amazon kaufen und bewerten soll. Danach gibt es 50-80% des Kaufpreises zurück.

Servus,

geht nicht. Der Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz, in der Gewerbeordnung kommt er nirgendwo vor. Angemeldet werden muss die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit (und darum handelt es sich hier) bei der zuständigen kommunalen Behörde.

Die Bußgelder bei unterlassener Anmeldung eines Gewerbebetriebs sind aber bei so einem Fall, wie Du ihn beschreibst, ziemlich harmlos - im Zweifelsfall wird es Dir wahrscheinlich leicht fallen, Dich zu der Sache bei der Anhörung, die bei der Einleitung eines OWi-Verfahrens immer stattfindet, so zu äußern, dass dieses Verfahren gar nicht erst eröffnet wird.

Da Deine gewerbliche Tätigkeit vermutlich nicht lange dauern wird, ist es sicher nicht verkehrt, wenn Du da nichts großartig an- und in einigen Monaten wieder abmeldest. Damit bleibt Dir ein Haufen Behördentrallala erspart, und im Ergebnis kommt nichts anderes raus.

Dem Finanzamt ist es egal, ob Du das Gewerbe ordentlich anmeldest oder ob Du erst bei der ESt-Erklärung die notwendigen Angaben machst.

Deine Einkünfte aus der Tätigkeit werden als Einnahmen minus Betriebsausgaben berechnet. Der Kauf irgendwelcher Produkte, die Du für Dich persönlich verwendest, ist nicht als Betriebsausgaben abziehbar, weil er auch der privaten Lebensführung dient.

Falls Du tatsächlich Einkünfte in der angegebenen Höhe erzielst, wird die Steuerlast darauf wohl irgendwo in der Gegend von 15 Prozent liegen - es kommt halt drauf an, wie die 22 k€ „netto“ zustandekommen.

Schöne Grüße

MM

Bewerungskauf bei Amazon, interessant.
Natürlich bekommt man seine Vergütung wohl auch, wenn man die Wahrheit über das Produkt schreibt. Würde man dann aber nochmal eingeladen werden zu so einer Aktion?

Ich hielt Pearl bislang für einen reißerischen Verköufer von Ramsch.
Wenn das mit der Vergütung für Bewertungen stimmt, dann bewerte ich das allerdings mit „unseriös“.

Obige Aussagen sind meine persönlichen Meinungen.

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Aha. Und was ist daran:

seriös? Denn dreimal darfst du raten, wie oft sie deine Bewertung noch belohnen, wenn du was negatives berichtest?

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