Ein „17500er Kleinunternehmer“, der keine USt. ausweist, bekommt
eine Tages ein Angebot von einer großen Firma. Diese Firma will alle Rechte
von einigen Produkten haben, und dass der Kleinunternehmer aufhört,
weiterhin seine Produkte zu verkaufen.
Mal angenommen, es würden 100k angeboten und gezahlt werden.
Welche Arten von Kosten kämen nachträglich auf den Kleinunternehmer zu ?
Wäre USt. für die Aktion fällig ?
Würde es Sinn machen, das Kleinunternehmen einige Jahre abzumelden,
damit es nicht USt.-pflichtig wird ?
Mal angenommen, es würden 100k angeboten und gezahlt werden.
Welche Arten von Kosten kämen nachträglich auf den Kleinunternehmer zu ?
Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag, Einkommensteuer auf die Einkünfte. Umsatzsteuerlich tut sich überhaupt nichts - der Mann ist weiterhin Kleinunternehmer, falls die Produktübernahme nicht schon vorher geplant war.
Wäre USt. für die Aktion fällig ?
Wenn die Produktübernahme nicht vorher geplant und/oder abzusehen war, nicht: Die Grenze 50 k€ bezieht sich auf den voraussichtlichen Umsatz im Kalenderjahr.
Würde es Sinn machen, das Kleinunternehmen einige Jahre abzumelden,
damit es nicht USt.-pflichtig wird ?
Sehr unwahrscheinlich. Ein Jahr lang USt abführen ist ziemlich wahrscheinlich billiger als ein Jahr kein Geld zu verdienen, auch wenn die Kunden Endverbraucher sind.
Welche Fettnäpfchen gäbe es zu beachten ?
Den Entwurf zum konkreten Vertrag nebst darin ggf. vereinbarten Pönalen usw. sollte auf jeden Fall ein einschlägig spezialisierter Jurist lesen. Steuerlich ist das Projekt harmlos.
„weiterhin Kleinunternehmer“ ist verkehrt - ein Jahr lang, nämlich das Folgejahr, wird eine der beiden Kleinunternehmergrenzen überschritten sein. Erst im dann folgenden Jahr ist wieder alles wie vorher.
an diese hab ich schon auch gedacht, aber der verbleibende Teil des Betriebes soll ja wohl fortgeführt werden - von daher wird der „Produktübernehmer“ nicht bereit sein, einen „Gefälligkeitsvertrag“ zu machen, in dem die Übernahme des Betriebs im Ganzen vereinbart wird.
an diese hab ich schon auch gedacht, aber der verbleibende
Teil des Betriebes soll ja wohl fortgeführt werden - von daher
wird der „Produktübernehmer“ nicht bereit sein, einen
„Gefälligkeitsvertrag“ zu machen, in dem die Übernahme des
Betriebs im Ganzen vereinbart wird.
gude
sicher? er schrieb ja, dass er aufhören soll „die produkte zu verkaufen“… dann wäre m.e. auch bei späterer „anderer“ tätigkeit eine gesamtveräußerung doch möglich.
es ist auf jeden Fall nützlich, dass der Fragesteller das Stichwort bekommen hat - die Idee, gleich ein paar Jahre lang nichts zu machen, stammte vielleicht von dieser Fährte.
In dem Szenario soll der Betrieb weitergeführt werden.
(Möglichst wieder unterhalb der 17500 Euro-Grenze)
ok, wie ist das dann zu verstehen?
Diese Firma will alle Rechte
von einigen Produkten haben, und dass der Kleinunternehmer aufhört,
weiterhin seine Produkte zu verkaufen.
Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.
ja - das war im Sachverhalt nicht benannt, dass es sich um einen RV-pflichtigen Selbständigen handelt.
und höhere Handwerkskammer-Beiträge hinzu.
Das wäre separat zu prüfen. Im Fall der Veräußerung des Betriebs im Ganzen könnte das anders sein.
Mal was anderes: Wenn man die 100k Zahlung auf zwei jährliche Zahlungen aufteilt, könnte man ~8000 Euro Steuern sparen, stimmt´s ?
Das kommt drauf an. Erstmal sähe dann das USt-Thema ganz anders aus - rund 8.000 € USt würden dann erhoben, die sonst nicht liefen, d.h. man müsste die ganze Sache mit dem übernehmenden Unternehmer vorher verkarten, dem es ja egal ist, ob er 50.000 € oder 50.000 € plus 9.500 € USt bezahlt.
Bei Betriebsveräußerung gibt es außerdem Möglichkeiten für eine ESt-Ermäßigung.
Diese Möglichkeit muss also vorher detailliert angeschaut werden, bevor man irgendwas entscheidet - das kann der StB im Gespräch am besten.