Liebe Spezialisten,
ich hätte gerne Eure Meinung zu folgendem Fall gehört.
Ein Ingenieurbüro fertigt Zeichnungen und Konstruktionen für ein großes international agierendes Großunternehmen an.
Das gelieferte Material wird beim Eingang überprüft. Die Zeichnungen und Konstruktionen werden nach Anweisung des Großunternemhmens erarbeitet.
Muß das Ing.-büro haften, wenn das Großunternehmen nach den gelieferten Zeichnungen eine Maschine anfertigt und diese Maschine
a) das Produkt nur fehlerhaft herstellt?
b) vielleicht einen Bediener verletzt?
c) irgentwelche in- oder ausländischen Sicherheitsvorschriften verletzt?
Oder ist das Ingenieurbüro hier Dienstleister und muß nur für die Qualität der Zeichnungen geradestehen?
Danke für Eure Antworten
Oliver