Hallo!
Was unterscheidet denn einen Probst von einem Fürstprobst?
Und was ist denn eigentlich ein Chorherrenstift?
Was auch jemand, welche Aufgabe ein Domkapitel hat / hatte?
Danke!
Gruß
taboga
Hallo taboga,
es gibt gewisse örtliche Unterschiede. Häufiger Fall ist, dass ein Probst einem geistlichen Gremium vorsteht, häufig Chorherren oder sogar einem Domkapitel.
Fürstprobst
ist ein Probst, dessen Machtbereich nicht nur über kirchliches Eigentum, sondern auch über einen weltlichen Bereich erstreckt wurde. Solche Fürstpröbste im wörtlichen Sinn sind wohl nirgends mehr anzutreffen, weil die Kirche generell auf Macht über weltliche Bereiche verzichtet hat (ausgenommen im Vatikanstaat). Dompröbste sind hingegen nach wie vor da.
Chorherrenstift
ist ein von Geldgebern („Stiftern“) getragenes Gremium von geistlichen Herren, die vorne im Chor (griech. choros=Bühne) einer Kirche das Gebet singen. Sie sind dazu da, eine geistliche Gemeinschaft zu bilden, normalerweise ohne sich so stark der Gemeinschaft zu verpflichten wie ein Orden. Häufig sind Chorherrenstifte aus Herren zusammengesetzt, die sich besonders um die Kirche verdient gemacht haben, und dort haben sie für den geistlichen Stand ein vergleichsweise ruhiges und gemütliches Leben.
Domkapitel
existieren nach wie vor. Ihre rechtliche Ausgestaltung ist sehr verschieden, von reiner Repräsentanz über Besitzverwaltung bis hin zu Mitspracherechten in der Diözese und Bischofswahlrecht gibt es praktisch alles. Häufig ist, dass ein Domkapitel bei einer Bischofsvakanz erweitert wird (statt nur der ständigen, verwaltenden, „residierenden“ Domherren wird es um weitere ergänzt). Dann schlägt es zu Handen des Vatikans Kandidaten für das Bischofsamt vor oder wählt aus einer Liste, die der Vatikan seinerseits zusammengestellt hat, den Bischof mit aus. Häufig sind dann allerdings auch noch andere Leute aus dem Bistum mitspracheberechtigt.
Gruss
Mike
Da soll einer mal durchblicken.
Ihnen noch nen schönen Tag!
taboga
Fürstprobst
ist ein Probst, dessen Machtbereich nicht nur über kirchliches
Eigentum, sondern auch über einen weltlichen Bereich erstreckt
wurde.
Dem möchte ich noch anfügen, dass ein Fürstpropst, ebenso wie ein Fürstbischof oder auch ein Fürstabt (Ja, auch die gab es) Sitz und Stimme auf dem Reichstag hatte.
Chorherrenstift
ist ein von Geldgebern („Stiftern“) getragenes Gremium von
geistlichen Herren, die vorne im Chor (griech. choros=Bühne)
einer Kirche das Gebet singen. Sie sind dazu da, eine
geistliche Gemeinschaft zu bilden, normalerweise ohne sich so
stark der Gemeinschaft zu verpflichten wie ein Orden. Häufig
sind Chorherrenstifte aus Herren zusammengesetzt, die sich
besonders um die Kirche verdient gemacht haben, und dort haben
sie für den geistlichen Stand ein vergleichsweise ruhiges und
gemütliches Leben.
Dem ist noch hinzuzufügen, dass solche Chorherrenstifte sehr oft als Versorgungsinstitute für jüngere Söhne von Adligen genutzt wurden, die nicht den Besitz übernahmen, nicht im Heer reüssierten und auch für den geistlichen Beruf nicht so recht geeignet waren.
Die brachten natürlich eine gehörige Mitgift mit; immerhin waren sie als Chorherren ja für den Rest ihres Lebens versorgt. Oft hatten sie auch als Chorherren, die im Stift lebten, ihre Diener und Knechte.
Gruß - Rolf