Hallo, ich weiß nicht, ob ich in diesem Bereich richtig bin, da es auch eine rechtliche Frage ist, aber ich versuche es einmal.
Wenn ein professioneller Grafiker einen Auftrag erhält, Logo und Visitenkarten mit Ziel des Drucks in einer Druckerei zu erstellen, wie ist dabei der formelle Ablauf zur Übergabe an den Kunden. Ab wann gilt die Leistung als erbracht?
Mir ist bekannt, dass weiterverwertbare Orignal-Dateien an den Auftraggeber bzw. an die genannte Druckerei geliefert werden müssen und dann die Leistung erst als erbracht gilt, die zur Rechnungsstellung berechtigt.
Gibt es irgendeine Quelle (im Internet, Buchtitel, Musterverträge o.ä.), die ich hierzu kosultieren kann?
Herzlichen Dank für eure Hilfe!!
Grüße von Lilly
Hallo Lilly,
ich vermute, Du bist einen Werkvertrag eingegangen.
Die Leistung beschreibst Du mit „Logo und Visitenkarten mit Ziel des Drucks in einer Druckerei zu erstellen“. Hier steht nichts von digitaler Übergabe.
Grüße von Ulf
Hallo Lilly!
Also wenn die Vereinbarung lautet, dass sich der Grafiker sowohl um die Erstellung, als auch um die Druckabwicklung kümmert, haftet er bis zur Fertigstellung des Objekts. D.h. sollte das Druckergebnis mangelhaft sein kannst du den Grafiker dafür verantwortlich machen.
Wenn er dir jedoch die Daten übergibt und du sie selbst zu einer Druckerei deiner Wahl bringst, kannst du versuchen, die Druckerei für den Mangel zur Verantwortung zu ziehen oder aber auch den Grafiker, wenn dieser versichert hatte, dass die Daten für die Druckerei ordnungsgemäß aufbereitet wurde.
Gruß
Sabine