es gibt doch die Möglichkeit, den Ehren-Professor oder Ehren-Doktor-Titel käuflich zu erwerben.
Aber es heißt doch auch, dass dieser Titel dann nicht geführt werden darf in Deutschland, oder nur mit vollständiger Angabe der verleihenden Institution? Wie ist denn da die Rechtslage, ich bin verunsichert.
Was aber unbefugtes Führen bedeutet ist im Förderalismus nicht unbedingt einheitlich geregelt. Als Anhaltspunkt hier mal die entsprechende Lage in Niedersachsen:
Zentrales Element ist hier die ANABIN-Datenbank. Damit soll verhindert werden, dass Du den Titel einer Transsylvanischen Kirchenuni in Deutschland führen kannst. Auf der entsprechenden Seite findest Du noch viele weitere Informationen!
Damit soll verhindert werden, dass Du den Titel einer Transsylvanischen
Kirchenuni in Deutschland führen kannst.
Jetzt enttäusche doch nicht die ganzen Groupon-Käufer, die heute mit 74% Rabatt sich einen Ehren-Professoren- oder Ehren-Dr-Titel kaufen können. Auszug aus dem Angebot:
"Highlights
Künftig einen kirchlichen Ehrendoktor- oder Ehrenprofessor-Titel vor dem Namen führen
Darf dank Zusatz h.c. (honoris causa) und Angabe von Fachgebiet sowie Herkunftsland weltweit geführt werden
Freie Wahl aus 65 verschiedenen Fachgebieten der Miami Life Development Church"
Wie ist da die Rechtslage genau? Darf man den dann führen? Muss man doch dürfen, oder? Geht ja nicht um Personalausweis oder so, sondern einfach im täglichen Umgang, in der Anschrift oder so, in Briefen. Auf Visitenkarten? So was eben. Müsste doch legal sein?
Hi,
da eine Nostrifikation (also Anerkennung und offizielle Erlaubnis, den Titel zu führen) mW nicht mehr erforderlich ist, darf der Titel auch in D geführt werden, aber nur mit vollständiger Angabe.
Wenn jemand also meint, ein Prof.Dr. hc der Oklumentik der Hochschule für Zauberei und Hexerei in Hogwarts macht sich auf der Visitenkarte gut… gerne.
Für mich wären das arme Lichter.
Thema ist ja bereits beantwortet. Dennoch finde ich es sehr sehr lustig!
Wenn jemand also meint, ein Prof.Dr. hc der Oklumentik der
Hochschule für Zauberei und Hexerei in Hogwarts macht sich auf
der Visitenkarte gut… gerne.
Könnt ihr mir da Mal einige Bsp. nennen, wie so etwas auf der Visitenkarte aussähe?
Also bei einem „Prof.Dr. hc Mustermann“ würde ich als Laie noch nicht stutzig werden. Oder muss dort tatsächlich dann „Prof.Dr. hc der Oklumentik der
Hochschule für Zauberei und Hexerei in Hogwarts Mustermann“ stehen?
…Oder muss dort tatsächlich dann
„Prof.Dr. hc der Oklumentik der
Hochschule für Zauberei und Hexerei in Hogwarts Mustermann“
stehen?
Hi Harald,
ja, muss. Ich kenne mehrere Ärzte, die ihren Titel nicht gekauft haben, aber auf dem Praxisschild das Herkunftsland (EU) angeben (müssen)
Dr. med. (Länderkürzel) Max Mustermann, Facharzt für …
Bei nicht EU steht auf dem Schild dann die Uni. z.B.:
Dr. stom. Univ. xy, Zahnarzt
Den auf der Kirmes gekauften Titel würde ich der Länge wegen hinten anstellen:
Rubeus Hagrid, GHSoA*, Doctor humoris causa of Immortality
Vielleicht auch noch die Note: mcp (magna cum pecunia)
Der macht sich bestimmt gut auf der Visitenkarte. Die komplette Liste der möglichen Dr/Prof-Titel gibt es auch dem Link weiter oben. 4476 Käufer haben sich zwischenzeitlich gefunden!