Hallo,
ich studiere im 3. Semester Wirtschaftsrecht und habe heute eine Klausur im Arbeitsrecht geschrieben.
Es war unfassbar stressig. Nicht die Klausur, sondern wie sie alles abkontrolliert hat, alle Gesetzesbücher durchgeblättert hat und Leute rausgeschickt hat etc…
Die Sache war so: Ich hatte mein Arbeitsgesetzebuch dabei. Das lag auf dem Tisch. Keine Spicker oder Notizen drin. Es war sowieso unmöglich irgendwie nur das geringste abzuschreiben.
Jedoch hatte ich in meiner Tasche ein BGB, und dort hatte ich mir einige Notzien gemacht, also Spicker. Aber ich habe es eben nicht benutzt, es war nur in der Tasche mit ein paar anderen Büchern.
Sie ist anfangs schon bei mir stehengeblieben und mein Arb.Gesetzebuch gründlichst druchgefilzt. Nichts gefunden.
Irgendwann musste ich einfach auf Toilette. Erst wollte sie mich nicht gehen lassen, und dann durfte ich doch ganz schnell. Also bin ich schnell gehuscht. Ok, soweit dazu.
Ich komme schnell wieder und schreibe meine Klausur weiter. Ohne Spicker etc.! Auch wenn es eher schlecht gelaufen ist,g ebe die Klausur ab und vor dem Klausurraum haben mir dann meine Kommilitonnen folgendes erzählt:
Als ich den Raum kurz verlassen habe, um die Toilette aufzusuchen hat sie sich zuerst auf meinen Platz gesetzt und dann angefangen meine Tasche zu durchwühlen. Sie hat auch dieses BGB durchgeblättert, in dem ich meine Notizen hatte.
Als ich das gehört habe war ich so schockiert.
Unfassbar, dass eine Professorin, die vor einigen Jahren noch das Richteramt innehatte, das Recht also bestens"kennt" und trotzdem die grundlegenden Grundsätze wie Privatsspähre oder das Persönlichkeitsrecht missachtet.
Naja, auf jeden Fall ist sie wohl nun der Annahme, dass ich einen gewissen Vorsatz hatte, die Notizen aus BGB möglicherweise zu verwenden für die Klausur. Dementsprechend wird sie wohl auch die Klausur bewerten und mich durchfallen lassen, auch wenn die Klausur ohnehin nicht so super war.
Ich werde in jedem Falle, egal wie die Klausur ausfällt, zur Klausureinsicht gehen und meine Meinung sagen, dass sie nicht einfach in meiner Abwesenheit und Unwissenheit meine Tasche einfach durchwühlen kann. Und ich natürlich auch Zeugen habe, die das so bestätigen können.
Es ist nur so, auch wenn ich vorerst nicht unbedingt rechtlich gegen sie vorgehen will, möchte ich trotzdem wissen, was ich für Ansprüche gegen sie haben könnte. Wenn ich in der Einsicht sitze möchte ich ihr das konkret sagen können. Damit sie nicht glaubt, sie könnte das jetzt immer so machen. Ich wäre wirklich dankbar für ein paar Ratschläge. Vielen Dank!