nein, ich bin schon im richtigen Brett.
Folgende Frage stelle ich mir:
Ein Profifußballer ist ein Angestellter seines Vereins und wird hier völlig normal über Lohnsteuerkarte versteuert.
Was passiert aber mit Prämien, die dieser Spieler für Einsätze und Erfolge in der Nationalelf erhält?
Ist das ein zweiter Arbeitgeber und die Versteuerung erfolgt über Lohnsteuerklasse 6?
Sind die Nationalspieler für die Nationalelf freiberuflich künstlerisch tätig und erhalten Honorare?
Findet hier eine Arbeitnehmer-Überlassung von Verein zur Nationalmannschaft statt? Also so, dass die Prämien vom DFB an den Verein gezahlt werden und der Verein diese Prämien auf das normale Gehalt draufschlagen kann und eine Versteuerung nach der ersten Lohnsteuerkarte erfolgt?
Hallo,
LFD Thüringen, 4.5.2009, S 2360 A - 19 - A 2.12:
Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Bereich des Profi-Mannschaftssports
Profi-Mannschaftssportler/innen, die zu einem Verein oder einer in anderer Rechtsform geführten juristischen Person (nachfolgend umfassend als Verein bezeichnet) in einem Arbeitsverhältnis stehen, begründen im Rahmen ihrer sportlichen Tätigkeit als Nationalspieler/innen kein (weiteres) Arbeitsverhältnis zum Verband oder einer dem Verband zuzurechnenden Einrichtung. Die von Fall zu Fall anstehende und unter der Leitung des Verbandes ausgeübte nichtselbstständige Tätigkeit - insbesondere Länderspiele, Turniere, Test und Freundschaftsspiele, Trainingslager, Sichtungs- und andere Lehrgänge, Regenerationsmaßnahmen usw. - ist vielmehr Ausfluss des mit dem Verein bestehenden Arbeitsverhältnisses. Dementsprechend gehören steuerpflichtige Zuwendungen, die der Verband hierfür an die Spieler/innen leistet, zum Arbeitslohn, der im Rahmen des mit dem Verein bestehenden Arbeitsverhältnisses zufließt…
ganz sicher nicht freiberuflich sondern gewerblich?
Ist der Fußballprofi nicht als Künstler einzustufen, der
Einkünfte § 18 EStG erzielt?
Der Begriff Kunst ist ja sicher dehnbar, aber in meiner Unkenntnis von Kunst würde ich einen Fußballer eher in den Bereich „Unterhaltung“ und nicht in „Kunst“ eingruppieren.
Im übrigen muss man unterscheiden zwischen Individualsportlern (welche in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen) und Mannschaftssportlern (welche in der Regel Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen).