Hallo,
soweit ich die Situation im Bezug auf eine Kündigung verstehe gibt es für den AG nur 2 Gründe zu kündigen…
a) Kündigung wegen Fehlverhalten MA
b) betriebsbedingte Kündigung
b) entfällt hier
a) Fehlverhalten MA
sehe ich hier nicht da es jedem zusteht sich auf dem Markt umzuschauen. Die Vermutung von dir im Bezug auf Vertrauensverlust wäre nur gegeben wenn du in einer wichtigen Schlüsselposition im Unternehmen wärst und du mit deinem gewonnen Wissen Schaden dem Unternehmen zufügen könntest. Da müßte aber schon mehr passiert sein als lediglich einen Lebenslauf im Internet gepostet zu haben. Hast du sonst noch Profile im Internet (Facebook…etc)… Es sollte bei solchen Dingen immer in Betracht gezogen werden das auch die Perso durch Zufall auf diese Seite kommen kann, wenn du dann auch noch abfällig über das Unternehmen sprichst dann ist das nicht gut… oder Fotos von einer „fröhlichen“ Party zu sehen sind (womöglich noch mit Wasserpfeife im Vordergrund
))
Fazit: Meiner Einschätzung nach brauchst du dir wegen dem Profil im Internet keine Sorge zu machen. Vertrauensverlust ist dadurch meiner Meinung nach nicht gegeben. Solltest du die Kündigung schon erhalten haben, dann schleunigst zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen (hast dazu glaube ich nur 3 Wochen Zeit). Falls noch nicht dann geh trotzdem mal zum Anwalt und lass dich beraten (Kosten ca. 150 €).
Viel Glück
Thorsten