Nehmen wir an, ich bewerbe mich bei einem sehr großen Unternehmen in Deutschland und „vergeige“ das Vorstellungsgespräch total.
Nach 4 oder 5 Jahren bewerbe ich mich nun erneut nun nicht mehr als Berufsanfänger sondern als erfahrener Mitarbeiter.
Das Gespräch wird in der Regel meistens von einigen Abteilungs- oder Projektleiter und einem Personalreferenten geführt, der auch fleißig mitschreibt, was man so von sich gibt. Und dieses Dokument wird mit Sicherheit auch intern irgendwo gespeichert nehme ich mal an.
Meine Frage wäre an Personen, die vielleicht in der Personalabteilung oder im Personalwesen solcher Unternehmen arbeiten und mir sagen können, wie lange solche Bewertungen von potentiellen Mitarbeitern -also Bewerbern- gespeichert werden.
Und inwiefern man dann nochmal auf diese Daten in 4 oder 5 Jahren zurückgreift und ob diese dann eine sehr große Rolle spielen, da man ja in dieser Zeit gerade als sehr junger Mensch dazulernt und sich sehr viel ändern kann.
…ich weiß, die Frage ist sehr speziell und hoffe aber dennoch, dass jemand etwas dazu schreiben kann oder möchte.
meine Berufserfahrung bezieht sich auf Unternehmen mit 500-1000 Mitarbeitern. Vielleicht hilft die Antwort trotzdem, auch wenn wir keine „sehr große“ Firma sind.
Bei uns werden die handschriftlichen Notizen von Bewerbungsgesprächen nicht lange aufbewahrt. Wir haben z. B. vor einigen Tagen sämtliche Unterlagen aus 2010 vernichtet. Alle älteren Unterlagen waren schon weg.
Allerdings muss ich sagen, dass negative Bewerbungsgespräche im Gedächtnis der Personaler bleiben. So kann es schon sein, dass noch nach Jahren beim Blick auf eine Bewerbung, der Name eine Erinnerung hervorruft und man sich dann im Kollegenkreis befragt „Weißt Du noch? Mit dem war doch damals was…?“.
Es gibt ja Fälle, da lässt man absolut die Finger davon (Alkoholfahne, oder jemand lässt einen Termin platzen ohne Entschuldigung…). Aber wenns nur aus fachlichen Gründen damals nicht gepasst hat, dann wäre es für mich kein Grund, den Bewerber nicht mehr einzuladen.
Auf Grund geltender Datenschutzgesetz dürfen Handnotizen und eingeholte Referenzauskünfte nicht gelagert werden. Selbst nach einer Anstellung müssen Notizen von Referenzauskünften vernichtet werden.
Bei nicht erfolgter Anstellung darf nur die Korrespondenz abgelegt werden, alle anderen Unterlagen müssen, falls sie nicht zurückgegeben werden, vernichtet werden.
Es ist zwar schwer, dies zu kontrollieren, doch kann ich sagen, dass es wenig ergiebig ist, solche Notizen zu lagern - da gibt es interessantere und aktuellere Quellen (Foren).
Gehe ohne bedenken zur neuen Vorstellung und sage nichts vom ersten Kontakt mit der Firma, wenn du nicht gefragt wirst!
Ich hoffe, dir geholfen zu haben.
Gruss Jacques
Guten Morgen
Die Aufbewahrungs-Praxis in den Personalabteilungen ist unterschiedlich, von „gar nicht“ bis „5 Jahre“ würde ich mal schätzen.
Grundsätzlich würde ich aber davon ausgehen, dass die Negativ-Wirkung eines vergeigten Vorstellungsgesprächs im geschilderten Fall nicht allzu gross sein dürfte. Ich selber würde jedenfalls meine Entscheidung nicht davon abhängig machen. Allerdings würde ich wahrscheinlich mein Bewerberinterview anpassen und schauen, ob die negativpunkte „von damals“ heute noch ein Thema sind.
Freundliche Grüsse und schönen Tag
René
meine Erfahrungen im Personalwesen beziehen sich auf mittelständische Unternehmen.
Dort werden die „Profile“ der Bewerber nicht dauerhaft aufbewahrt, sondern nach Abschluss der Bewerbungsgespräche für eine Auswertung aufbereitet (um nachfolgende Ausschreibungen u.ä. evtl. zu verbessern / zu verändern) und danach vernichtet.
Hallo, Sami,
sicher wird der erste „Auftritt“ noch verfügbar sein. Wie lange? Das halten Firmen ganz unterschiedlich.
Wichtig ist, wie Sie schon selbst andeuten, dass seither eine persönliche Entwicklung vom „jungen Berufseinsteiger“ hin zu einer entwickelten Persönlichkeit mit ihrer inzwischen erworbenen Lebenserfahrung und Berufserfahrung deutlich wird.
Ein unbedachtes Urteil oder Wissensdefizite verblassen, wenn die Personalverantwortlichen erkennen: Er / sie hat sich deutlich , vielleicht sogar unerwartet deutlich, entwickelt. Das lässt dann Rückschlüsse auf das
Persönlichkeits p o t e n t i a l zu.
Man kann nämlich gerade dann evtl. erwarten, dass sich diese Entwicklung -mit neuer Erfahrung und zunehmendem Erfahrungsschatz im Beruf- noch fortsetzt.
Falls man auf unreife oder voreilige Äußerungen vom ersten "Auftritt " angesprochen werden sollte (nicht besonders wahrscheinlich):
n i c h t darum herumreden, sondern freimütig einräumen, dass eine frühere Äußerung oder Fehlleistung auf mangelnder Erfahrung oder „jugendlicher“ Voreiligkeit beruht.
Das steht jedem jungen Menschen zu.
Auch die Fähigkeit zur Selbstkritik ist für Personalverantwortliche ein wichtiger Bestandteil einer Persönlichkeit. Wer das schafft ist nämlich auch im Team oder sogar als Teamleiter gut dran!
Viel Erfolg!Mit freundlichem Gruß, Wulf Splittgerber.
Nehmen wir an, ich bewerbe mich bei einem sehr großen
Unternehmen in Deutschland und „vergeige“ das
Vorstellungsgespräch total.
Nach 4 oder 5 Jahren bewerbe ich mich nun erneut nun nicht
mehr als Berufsanfänger sondern als erfahrener Mitarbeiter.
Das Gespräch wird in der Regel meistens von einigen
Abteilungs- oder Projektleiter und einem Personalreferenten
geführt, der auch fleißig mitschreibt, was man so von sich
gibt. Und dieses Dokument wird mit Sicherheit auch intern
irgendwo gespeichert nehme ich mal an.
Meine Frage wäre an Personen, die vielleicht in der
Personalabteilung oder im Personalwesen solcher Unternehmen
arbeiten und mir sagen können, wie lange solche Bewertungen
von potentiellen Mitarbeitern -also Bewerbern- gespeichert
werden.
Und inwiefern man dann nochmal auf diese Daten in 4 oder 5
Jahren zurückgreift und ob diese dann eine sehr große Rolle
spielen, da man ja in dieser Zeit gerade als sehr junger
Mensch dazulernt und sich sehr viel ändern kann.
…ich weiß, die Frage ist sehr speziell und hoffe aber dennoch,
dass jemand etwas dazu schreiben kann oder möchte.