Herr Mustermann war neulich im Supermarkt. Da hat in eine junge Dame mit einem Tablet-PC gaaanz unauffällig verfolgt, beobachtet und sich Notizen gemacht.
Ist sowas denn überhaupt zulässig ? Kann man das auch untersagen ?
Hallo,
zulässig? Warum sollte nicht?
Untersagen? ja natürlich.
Grund für die „Verfolgung“ dürfte eine Untersuchung des Kundenverhaltens gewesen sein (wer geht wann wie in welcher Reihenfolge durch die Regale und sucht was, wobei er wo hinschaut und hingreift…).
Man kann das Ganze auch konterkarieren, indem man -zig Sachen aus dem Regal holt, und dann später wieder, natürlich unter Aufsicht, so nach und nach wieder zurück stellt, dann wieder holt…
Wenn man Zeit dazu hat
Herr Mustermann war neulich im Supermarkt. Da hat in eine
junge Dame mit einem Tablet-PC gaaanz unauffällig verfolgt,
beobachtet und sich Notizen gemacht.
Solange dem Beschatter Mustermanns Name nicht bekannt ist/wird, sehe ich da kein Problem. Bin aber kein Fachmann; warten wir also mal ab, was diese dazu sagen.
Gegenfrage: Hätte es dich gestört wenn die Dame statt einem Tablet-PC ein Stück Papier genutzt hätte?
Das ist vermutlich eine anonyme Verhaltensanalyse gewesen. Auf Basis solcher Untersuchungen werden dann Artikel angeordnet (die Billigen unten, Pseudo-Schnäpchen mitten im Gang, etc)
Herr Mustermann war neulich im Supermarkt. Da hat in eine
junge Dame mit einem Tablet-PC gaaanz unauffällig verfolgt,
beobachtet und sich Notizen gemacht.
Ist sowas denn überhaupt zulässig ? Kann man das auch
untersagen ?
auch wenn es offensichtlich ist: man hätte die frau ganz unkompliziert und offen darauf ansprechen und fragen können, welchem zweck die vermutete datenerhebung dient.
bei weiterem missfallen hätte man ganz freundlich darum bitten können, die weitere beobachtung des eigenen kaufverhaltens einzustellen. würde mich aber nicht wundern, wenn hier noch einer mit dem gewünschten verbotsparagraphen um die ecke schleicht.
an der kasse im blödmarkt wird man gelegentlich nach seiner postleitzahl gefragt. für die verweigerung der antwort oder gar bei überführung der lüge droht haftstrafe nicht unter 5 jahren.
Herr Mustermann war neulich im Supermarkt. Da hat in eine junge Dame mit einem Tablet-PC gaaanz unauffällig verfolgt, beobachtet und sich Notizen gemacht.
Ist sowas denn überhaupt zulässig?
Klar, die haben bestimmt das Hausrecht und man nimmt sowas mit Betreten des Geschäfts hin. Solange nicht in die Privatsphäre eingegriffen wird, sollte das im Bereich des legal Möglichen liegen.
Kann man das auch untersagen?
Man wird darum bitten können. Dem würde dann entsprochen oder auch nicht.
Was hat die eigentlich beobachtet und notiert, was nicht auch durch Kameraufzeichnungen und den eingescanten Waren ausgewertet werden könnte?
Was hat die eigentlich beobachtet und notiert, was nicht auch
durch Kameraufzeichnungen und den eingescanten Waren
ausgewertet werden könnte?
Es wäre wahrscheinlich sehr mühsam das Verhalten des Käufers aus den einzelnen Kameramitschnitten wieder zusammen zu puzzlen. Da schickt man dann doch lieber eine Angestellte rum, die sowas direkt aufzeichnet.
Du hast es vielleicht nicht bemerkt, aber die Frage steht im Rechtsbrett.
Das hatte ich schon bemerkt. Aber aus dieser Lapalie eine Rechtsfrage zu machen schien mir etwas überzogen. Aber es gibt ja auch pensionierte Richter, die wegen einer 40W Glühbirne bis zum Oberlandesgericht klagen…
Das hatte ich schon bemerkt. Aber aus dieser Lapalie eine
Rechtsfrage zu machen schien mir etwas überzogen. Aber es gibt
ja auch pensionierte Richter, die wegen einer 40W Glühbirne
bis zum Oberlandesgericht klagen…
Das klang mir mehr nach einer der ganz wenigen Fragen, bei denen es nicht um einen konkreten Fall ging, sondern um eine allgemeine Rechtsfrage, die sich bei jemandem angesichts eines Vorgangs im Alltag stellte.
die Frage steht schon ganz bewusst im Rechtsbrett. Herr Mustermann würde schon die rechtliche Einschätzung dieses Vorganges interessieren. Personenbezogen sind die Daten ja nicht, denooch sind sie ein ganz schöner Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Den bisherigen Antworten folgend könnte ja Herr Mustermann ganz einfach in der Fussgängerzone einer Kleinstadt irgend Jemanden verfolgen, sich Notizen machen, weiter verfolgen usw.
Dennoch Dank an alle, die Tipps zur allgemeinen Lebensführung gegeben haben
Personenbezogen sind die Daten ja
nicht, dennoch sind sie ein ganz schöner Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte.
Mal wieder so ne blöde Laienfrage - wie können nicht personenbezogene Daten einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte sein? Steckt in dem „persönlich“ nicht auch der Begriff „personenbezogen“? Eine Erhebung der Arbeitslosenzahlen wäre doch auch nicht persönlich und trotzdem wird da auch jeder Arbeitslose mitgezählt.
sorry, aber was soll das für ein Eingriff in wessen Persönlichkeitsrechte sein, wenn das Individuum überhaupt nicht interessiert und als solches gar nicht bekannt ist? Es hat schon seinen Sinn, dass wir nur personenbezogene Daten schützen, also Daten die mit einer identifizierbaren, konkreten Person in Zusammenhang stehen.
Wenn die Dame ankreuzt, dass ein männlicher Kunde zwischen 30 und 40 Jahren zwischen 17:00 und 17:30 im Laden war, und dabei ein Glas Selleriesalat und eine Packung Präser gekauft hat, dann werden hier eben nur die Daten einer beliebigen männlichen Person zwischen 30 und 40 Jahren, und nicht die Daten von Herrn Egon Meier erfasst und verarbeitet. Ganz abgesehen davon, dass Egon Meier seinen Salat für ordentlich Tinte auf dem Füller und die Lümmeltüten schließlich für jeden anderen im Laden Anwesenden wahrnehmbar ganz offen erworben hat, und hier niemand mit dem Teleskop in sein Schlafzimmer gespannt hat, um festzustellen, mit wem der da wohl gerade „mal sehen, ob er passt“ spielt.
Und ja, im Rahmen meiner allgemeinen Handlungsfreiheit kann ich auch mal zehn Minuten auf offener Straße jemand hinterher laufen, bemerken, dass das ein Bildzeitungsleser ist, der Tothändle raucht und die Auslagen des nächstgelegenen Sexshows intensiv betrachtet hat. Das ist aber sowas von Null, gar kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dieses Menschen, wie man sich nur vorstellen kann.
Den bisherigen Antworten folgend könnte ja Herr Mustermann
ganz einfach in der Fussgängerzone einer Kleinstadt irgend
Vorsicht ! Du vergleichst Birnen mit Äpfeln. Ich darf in meinen Privat- oder Geschäfträumen mehr als auf einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Jemanden verfolgen, sich Notizen machen, weiter verfolgen usw.
Auch hier müssen wir unterscheiden, ob ein abstraktes Verhalten protokolliert wird oder ob dieses Verhalten mit einer Person verknüpft wird. Walmart zum Beispiel wertet alle Einkäufe statistisch und marketingmäßig aus. Was ist dagegen einzuwenden, wenn Walmart nicht weiß, wer da eingekauft hat ?