Profiseller 1 und 1 - dsl

Hallo,

weiss hier jemand, wie die Rechtslage in folgender Situation ist:

Ein Profiseller von 1 und 1 vermittelt einen neuen Kunden. Für DSL 2000.

Monate später will 1 und 1 bei diesem Kunden den fälligen Monatsbeitrag abbuchen, aber das Konto ist nicht gedeckt.
Wer haftet, der Profiseller oder der eigentliche 1-und-1 Kunde?

Moin, Moin.

Sollte ins Rechtsbrett verschoben werden.

alf

Hallo,

weiss hier jemand, wie die Rechtslage in folgender Situation
ist:

Ein Profiseller von 1 und 1 vermittelt einen neuen Kunden. Für
DSL 2000.

Monate später will 1 und 1 bei diesem Kunden den fälligen
Monatsbeitrag abbuchen, aber das Konto ist nicht gedeckt.
Wer haftet, der Profiseller oder der eigentliche 1-und-1
Kunde?

Der Profiseller ist nur Vermitteler des Vertrages und nicht selbst Vertragspartner, haftet also nicht. Allerdings wird er vermutlich in dem Fall auch keine Provision erhalten, bzw. diese wieder zurückzahlen müssen, weil üblicherweise bei entsprechenden Vermittlungsverträgen die Vertragserfüllung Voraussetzung für den Provisionsanspruch ist.

Gruß vom Wiz