Liebe Leute,
es gibt ja Fabriken, die beliefern Kleinkunden nur nach Vorkasse.
Angenommen, eine Fabrik stellt eine Proformarechnung im Jahr 1 aus, die der Kleinkunde im Jahr 1 noch bezahle. Im Jahr 2 werde der Kunde dann beliefert und erhalte eine Rechnung.
In welchem Jahr gehört die Rechnung in die Einnahme-Überschußrechnung des Kleinkunden?
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es Finanzämter tolerieren, wenn eine bezahlte Proformarechnung im Jahr 1 in die EÜR aufgenommen würde.
Nebenbei:
Der Kleinkunde führe seine selbst eingenommene MWST nach vereinnahmten Entgelten ab, obwohl das in diesem Zusammenhang sicher irrelevant ist?