Proforma Re im Vorjahr bezahlt, Re wann absetzen?

Liebe Leute,
es gibt ja Fabriken, die beliefern Kleinkunden nur nach Vorkasse.

Angenommen, eine Fabrik stellt eine Proformarechnung im Jahr 1 aus, die der Kleinkunde im Jahr 1 noch bezahle. Im Jahr 2 werde der Kunde dann beliefert und erhalte eine Rechnung.

In welchem Jahr gehört die Rechnung in die Einnahme-Überschußrechnung des Kleinkunden?

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es Finanzämter tolerieren, wenn eine bezahlte Proformarechnung im Jahr 1 in die EÜR aufgenommen würde.

Nebenbei:
Der Kleinkunde führe seine selbst eingenommene MWST nach vereinnahmten Entgelten ab, obwohl das in diesem Zusammenhang sicher irrelevant ist?

weiss denn niemand nix?

Hi!

Doch! Ich! Einnahmeüberschussrechnung heißt Zahlungsprinzip §11 EStG. Also Betriebsausgabenabzug im Jahr der Zahlung.

Gruß

derschwede77

Danke!
Das Leistungsdatum / Lieferungsdatum im Jahr 2 ist also nicht ausschlaggebend.

Hi,

Was ist denn das für ein Kleinkunde? Privatmensch oder Unternehmen?

Wenn Unternehmen: Wie macht er seine Buchhaltung? EÜR oder Bilanz?

Gruß JK

Der Kleinkunde ist ein EÜR-ler, der ein Gewerbe angemeldet hat.
Das stand auch in der ursprünglichen Frage.

Hi,

Der Kleinkunde ist ein EÜR-ler, der ein Gewerbe angemeldet
hat.
Das stand auch in der ursprünglichen Frage.

Au weia, da habe ich mal wieder zu schnell - bzw. eher zu oberflächlich - gelesen. Sorry!

Ja, wie DerSchwede schrieb:
Bei einer EÜR gilt (bis auf extrem wenige kleine Ausnahmen) das Zu- und Abflussprinzip (des Geldes).

Gruß
JoKu