Progessionsvorbehalt

Hallo!

Angenommen, ein Ehemann verdient ca. 45000€ brutto jährlich. Die Ehefrau hätte in dem Jahr ca. 7700€ dem Progressionsvorbehalt unterliegendes Einkommen. Anderweitiges Einkommen hätte sie nicht. Weiter angenommen das Ehepaar hätte Lohnsteuerklasse 4/4.

Nun die Frage: Wieviel würde die Steuernachzahlung durch das PV-Einkommen ausmachen (von anderen anzurechnenden Dingen abgesehen), wenn nunmehr in Steuerklasse 3/5 gewechselt würde?

Danke im für eure Hilfe!

Viele Grüße
ausnahmefall

45000 pa = 3750 p.Monat => LSt bei StKl IV rund 800 €, bei StKl III rd 460 €

45000 €
./. 920 WK
./. 4000 Vers
./.72 SoAPausch
= 40008 zvE

  • 7700 ProgEinkünfte
    =47708 zvE
    ESt=7870

7870/47708=16,5%

40008 * 16,5% = 6601 € festzusetzende ESt

abzüglich LSt StKl 4 = 9600 ==> Erstattung 2999

abzüglich LSt StKl 3 = 5520 ==> Nachzahlung 1081

Aber man sieht-die beiden zahlen immer 6601 ESt, egal welche StKl sie wählen.