Prognosezeitraum

Frohe Ostern und fröhliches Eiersuchen allerseits,

ich prüfe gerade die Versicherungsakte eines Kunden und bin auf eine BUV bei der Continentalen (Tarif B1) gestossen. Leider finde ich in den Unterlagen nichts über den Prognosezeitraum. Ist dieser 6 Monate oder länger ?

Danke für jeden Hinweis

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

also sicherlich hängt es im Zweufelsfall davon ab wie alt der Tarif ist. Der Tarif B1 der Conti ist eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung. In den gültigen Bedingungen (Stand: 01.01.2006) ist folgendes über den Prognosezeitraum zu finden:

§ 2.1, 2.3 und 2.5

„2.1. Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen ist, in ihrem zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübten Beruf tätig zu sein.
2.2. Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne der Ziffer 2.1 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht werden.
2.5. Der Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist der Tag, an dem die maßgeblichen sechs Monate begonnen haben.“

Der Prognosezeitraum muss also voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen. Nach 6-monatiger BU gilt dieser Zustand als BU von Beginn an (rückwirkende Leistung).

Solltest du die Bedingungen haben wollen oder noch andere Leistungsfragen haben, kannst du mir gerne eine Mail schreiben. Ich könnte Sie dir als pdf zusenden. Bitte beachte, dass meine Aussagen nicht zwingend für Verträge vor dem 01.01.2006 gelten müssen. Da müsste ich aber schon wissen wie alt der Vertrag ist, um dir da weiterhelfen zu können.

Hoffentlich konnte ich helfen.

Hallo Volker,

(Stand: 01.01.2006) ist folgendes über den Prognosezeitraum zu

Vertrag ist von diesem Jahr.

Solltest du die Bedingungen haben wollen oder noch andere

Danke die Auskunft ist ausreichend.

Hoffentlich konnte ich helfen.

Ja, danke, voll und ganz.

Gruß

Nordlicht

Hallo Volker,

mal ne’ganz dumme Frage :smile:

„2.1. Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor,
wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen
infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die
ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen ist, in ihrem
zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung
ausgeübten Beruf tätig zu sein.
2.2. Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate
im Sinne der Ziffer 2.1 noch nicht erreicht sind, aber
voraussichtlich erreicht werden.
2.5. Der Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist der
Tag, an dem die maßgeblichen sechs Monate begonnen haben.“

Der Prognosezeitraum muss also voraussichtlich für mindestens
6 Monate bestehen. Nach 6-monatiger BU gilt dieser Zustand als
BU von Beginn an (rückwirkende Leistung).

Ist es nicht aber eine Grundvoraussetzung, dass man vorher in Rente geschrieben wurde oder reicht es tatsächlich für Leistungsbezug aus, wenn man mindestens 6 Monate am Stück krank geschrieben war?

Viele Grüsse

Icequeen

Hallo Volker,

mal ne’ganz dumme Frage :smile:

„2.1. Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor,
wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen
infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die
ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen ist, in ihrem
zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung
ausgeübten Beruf tätig zu sein.
2.2. Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate
im Sinne der Ziffer 2.1 noch nicht erreicht sind, aber
voraussichtlich erreicht werden.
2.5. Der Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist der
Tag, an dem die maßgeblichen sechs Monate begonnen haben.“

Der Prognosezeitraum muss also voraussichtlich für mindestens
6 Monate bestehen. Nach 6-monatiger BU gilt dieser Zustand als
BU von Beginn an (rückwirkende Leistung).

Ist es nicht aber eine Grundvoraussetzung, dass man vorher in
Rente geschrieben wurde oder reicht es tatsächlich für
Leistungsbezug aus, wenn man mindestens 6 Monate am Stück
krank geschrieben war?

AU über 6 Monate reicht nicht aus, weil es hier nicht als BU definiert ist. Das ist in anderen Bedingungen aber sehrt wohl der Fall, wenn die AU über 6 Monate ununterbrochen war.

Es wäre also zusätzlich, zu den oben genannten Formulierungen, noch zu beachten, wie die BU an sich definiert ist. Das ist i.d.R. zu mehr als 50%, oder aber nach Staffeln!

Ansosnten empfehle ich auch hier persönliche und kompetente Beratung, weil ein Laie d´sich hier nicht alleine durchkämpfen kann und weil die Bedürfnisse unterschoiedlich sind!

Thorulf Müller