Angenommen jemand hat in einem Steuerjahr seine Ausbildung beendet und wird beim Ausbildungsunternehmen übernommen. In den ersten 7 Monaten wurde auf die Ausbildungsvergütung ein geringer Steuerbetrag gezahlt. In den verbleibenden Monaten wird ein höherer Betrag wegen höheren Einkommen einbehalten. Im Dezember wird das Jahreseinkommen ermittelt und die verbleibende Differenz zum ermittelten Steuerbetrag einbehalten.
Dieser jemand macht nun seine Steuererklärung mit einem Steuerprogramm. Nach Eingabe der persönlichen Daten und den Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung errechnet das Programm eine Steuernachzahlung. Kann dies richtig sein? Weitere Einkünfte neben der unselbstständigen Arbeit gab es nicht.
Nach Eingabe der persönlichen Daten und den
Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung errechnet das Programm
eine Steuernachzahlung. Kann dies richtig sein?
Ja - nein, man weiß es nicht.
Eine befriedigende Antwort ist nicht möglich, da im Prinzip alle notwendigen Angaben fehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Beispiel:
7 Monate Einkommen 900 €
5 Monate Einkommen 2200 €
Einbehaltene Lohnsteuer 1.273,00.
Keine weiteren Einkünfte oder Werbungskosten angegeben. Kann es hier schon zu einer Nachzahlung kommen?
Da fehlen dann noch die Sozialversicherungsbeiträge, die auch auf der Lohnsteuerkarte zu finden sind.
7 Monate Einkommen 900 €
5 Monate Einkommen 2200 €
Einbehaltene Lohnsteuer 1.273,00.
Keine weiteren Einkünfte oder Werbungskosten angegeben. Kann
es hier schon zu einer Nachzahlung kommen?
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald