Hallo,
ich möchte für eine Fahrschule, die Interesse zeigte, ein
Programm schreiben, wo die Prüfungsfragen für die
Theorieprüfung abgefragt werden.
Das soll dann auf CD verkauft werden.
Dazu hab ich zwei Fragen:
- Sind die Prüfungsfragen geschützt oder darf ich die 1:1
übernehmen?
Die Frage kann ich nur beantworten, wenn ich weitere Informationen habe.
Entweder: Die Fragen in den Schulungsunterlagen, die ja auch auf Papier verkauft werden, sind identisch mit den wirklichen Prüfungsfragen, dann solltest Du bei der Polizei nachfragen, ob das verwenden eine Lizenzgebühr kostet.
Oder: Die Fragen in den Büchern sind den Prüfungsfragen nur ähnlich, dann darfst Du davon gar nichts verwenden, mußt alles selbst erarbeiten.
Geraten: Die Polizei wird eine Lizenzgebühr in einer Höhe erheben, die Dir den Spaß verdirbt- ;-(
- In meinem Gewerbeschein steht kein Programmieren von
Anwendungen. Eher sowas wie z.B. EDV-Service, allg.
Handelsvertreter. Gibt es da Probleme oder darf ich trotzdem
selbstgeschriebene Programme vertreiben?
So ein Gewerbeschein ist schnell geändert. Dabei geht es um die Steuern, die Du abführen mußt. Du kannst ruhig mit dem Verkauf anfangen und den Gewerbeschein ändern lassen, wenn das erste Geld eingegangen ist. So lange kein Grund besteht, zu vermuten, daß Du Steuern hinterziehen willst und auch sonst kein Gesetz Deinem Tun entgegensteht, wird sich niemand daran stören, daß Du den Gewerbeschein erst bei erfolgreichem Geschäft entsprechend ändern läßt. Diese Auskunft habe ich hier mal auf dem Gewerbeamt bekommen, als ich voreilig einen Gewerbeschein beantragt habe. Ich habe nicht auf die Beamten gehört und den Gewerbeschein sofort bezahlt. Umsätze habe ich noch keine gemacht, was ich habe ist nur der Ärger mit der Steuererklärung.
Wenigstens die Umsatzsteuer einer groß angelegten Werbeaktion habe ich wieder bekommen, sonst würde ich mich echt ärgern. Die Verluste von damals warten immer noch auf ihre Abschreibung. 
Gruß, Rainer
Anmerkung: Verkaufe die CDs nicht über Versandhandel! (online)
Das darfst Du nur, wenn Du schriftlich hast, daß Deine Software nicht ‚Jugendgefährdend‘ ist und das kostet rund € 1000,-