Hallo,
angenommen man erbringt für eine rumänische Firma Dienstleistungen (Programmierarbeiten via Internet), muss man bei der Rechnungsstellung MwSt ausweisen?
Die rumänische Firma hätte eine VAT-nr, der Dienstleister würde in Deutschland sitzen, USt-pflichtig sein und eine USt-IDNr haben.
Grundsätzlich ja, wenn aber eine umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe vorliegt, einfach beim zuständigen Finanzamt eine VAT beantragen.
Damit wäre das Problem gelöst.
Ort der sonstigen Leistung ist Rumänien. Die Leistung ist nicht steuerbar in Deutschland; in Rumänien schuldet der Leistungsempfänger die rumänische Mehrwertsteuer.
Fakturierung der Leistung ohne USt, Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers muss geführt werden, sinnvollerweise mit Abfrage zu seiner USt-Identifikationsnummer.