Hallo
Stellen wir uns mal folgende Situation vor:
Ein Programmierer wird bekommt von einem Webseitenbetreiber zugang zu seiner Webseite und programmiert einiges um für nichts.
Dann irgendwann als alles fertig ist „feuert“ er den Coder einfach und will das Script weiter benutzen.
Ist das erlaubt?
Er hat ja nichts bezahlt und das Copyright liegt ja beim Programmierer, welcher es auch nicht abgegeben hat.
MFG
Hi!
Wahrscheinlich ist die Frage umsonst: Was ist vertraglich geregelt??
Gibt es nix, schaut der Programmierer ziemlich blöd aus der Wäsche.
Grundsätzlich gilt jedoch, das der Source (fast) immer dem Auftraggeber gehört.
Ist das erlaubt?
Natürlich - außer es ist vertraglich was anderes festgelegt.
Er hat ja nichts bezahlt
Dann soll der „Programmierer“ schleunigst sein Geld einklagen - und zwar das für die Arbeitsleistung.
und das Copyright liegt ja beim
Programmierer, welcher es auch nicht abgegeben hat.
Ich werde also ab sofort nicht nur meinen Lohn, sondern auch Kohle für die Abtretung des Copyrights verlangen …
Grundsätzlich: Will man Source-Code bzw. ein Programm nutzen, heißt das in der EDV nicht „Copyright“ sondern „Lizenz“.
Grüße,
Tomh
Also…
Hallo,
sorry, aber an deinem Beitrag ist so ziemlich alles falsch, was nur geht.
Wahrscheinlich ist die Frage umsonst: Was ist vertraglich
geregelt??Gibt es nix, schaut der Programmierer ziemlich blöd aus der
Wäsche.
Wieso? Er ist als Urheber alleiniger Rechteinhaber.
Grundsätzlich gilt jedoch, das der Source (fast) immer dem
Auftraggeber gehört.
Was ist denn das für eine Aussage? Grundsätzlich gilt … fast …
Grundsätzlich gilt, dass der Urheber dass alleinige Verwertungsrecht hat.
Ist das erlaubt?
Natürlich - außer es ist vertraglich was anderes festgelegt.
Natürlich nicht - außer dem Seitenbetreiber wurden vom Urheber Nutzungsrechte eingeräumt.
Er hat ja nichts bezahlt
Dann soll der „Programmierer“ schleunigst sein Geld einklagen
- und zwar das für die Arbeitsleistung.
Auf welcher Grundlage, wenn nichts vereinbart wurde und die Leistung kostenlos erbracht wurde?
und das Copyright liegt ja beim
Programmierer, welcher es auch nicht abgegeben hat.Ich werde also ab sofort nicht nur meinen Lohn, sondern auch
Kohle für die Abtretung des Copyrights verlangen …
Hier wurde weder ein Lohn, noch sonstwas vereinbart. Somit liegen die Nutzungsrechte beim Urheber. Wäre Lohn vereinbart worden, würde es sich wohl um ein Arbeitsverhältnis handeln, womit § 69b UrHG greifen würde und der AG die Nutzungsrechte hätte.
Grundsätzlich: Will man Source-Code bzw. ein Programm nutzen,
heißt das in der EDV nicht „Copyright“ sondern „Lizenz“.
Im Urheberrecht heißt das Verwertungsrecht.
Gruß
S.J.