durch mehrere Überspannungsschäden in der letzten Zeit und damit verbundene „Programmierungskosten“ zum Bsp. bei einer defekten Telefonanlage stellt sich mir folgende Frage:
Rechnung: Material + Lohnkosten für Montage sind ersatzpflichtig! Klarer Fall!
Ich hab hier nen Versicherer der allerdings die Programmierungskosten für die Telefeonanlage konsequent ablehnt, mit der Begründung dass diese nicht explizit in den Bedingungen erwähnt sind. Der Versicherer hat noch einen „TOP-Schutz“ in dem auch Software (MP3, andere Software) mit Entschädigungsgrenze ersetzt werden. Aber eben nur wenn man TOP-Schutz hat. Dort zählt der Versicherer auch die Programmierungskosten zu.
Ich frag mich jetzt: Was kommt als nächstes? Bei nem Leitungswasserschaden wird zukünftig auch die Verfugung der Fliesen nicht mehr getragen, da diese nicht explizit in den Bedingungen erwähnt sind und der Versicherer einfacn einen TOP-Schutz auferlegt in dem „Verfugung“ drin steht.
durch mehrere Überspannungsschäden in der letzten Zeit und
damit verbundene „Programmierungskosten“ zum Bsp. bei einer
defekten Telefonanlage stellt sich mir folgende Frage:
Rechnung: Material + Lohnkosten für Montage sind
ersatzpflichtig! Klarer Fall!
Ich hab hier nen Versicherer der allerdings die
Programmierungskosten für die Telefeonanlage konsequent
ablehnt, mit der Begründung dass diese nicht explizit in den
Bedingungen erwähnt sind. Der Versicherer hat noch einen
„TOP-Schutz“ in dem auch Software (MP3, andere Software) mit
Entschädigungsgrenze ersetzt werden. Aber eben nur wenn man
TOP-Schutz hat. Dort zählt der Versicherer auch die
Programmierungskosten zu.
Tja, das ist der Fluch der modernen Technik.
Früher musste man um eine Telefonzentrale einzurichten jede menge Verbindungen löten, fiel also eindeutig unter Hardware.
Heute wird das Ganze durch konfigurieren per Software erledigt.
Aus technischer Sicht ist das aber keine Programmierung sondern eine Konfigurierung.
Bei einer Programmierung können einem Gerät „neue Tricks“ beigebracht werden, welche der Hersteller gar nicht vorgesehen hat.
Bei der Konfiguration, kann nur das Ausgewählt werden, was der Hersteller vorgegeben hat.
Eine nicht konfigurierte Telefonanlage funktioniert aber gar nicht.
Vielleicht sollte die Rechnung entsprechend umformuliert werden.
Sofern es keine Grundsatzurteile gibt, müsste hier ein Richter entscheiden ob der Versicherer damit durchkommt oder nicht.
Direkt nach einem Schadensfall ist es immer ein günstiger Zeitpunkt die Versicherung zu wechseln