Progressionsvorbehalt

Hallo…

Eine fiktive Person hat von Januar 2003 bis Ende März 2003 unter Lohnsteuerklasse 3 gearbeitet und dabei etwa brutto 7.500 Euro verdient. Nun wurde er im Februar arbeitsunfähig krank und bezog seit dem 27. März 2003 Krankengeld in Höhe von 50 Euro kalendertäglich. Dieses Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
Ausserdem lebt er seit April 2003 dauernd getrennt von seiner Ehefrau und
es soll eine getrennte Lohnsteuererklärung gemacht werden.
Unter dieser Konstellation - was bedeutet Progressionsvorbehalt eigentlich genau und wie hoch könnte - natürlich geschätzt - die Steuernachzahlung ausfallen oder wird es vielleicht sogar eine Rückerstattung geben?

Gruß
Thorsten

Hallo Thorsten!

Wenn es sich mit dem Ex vereinbaren lässt, auf jeden Fall für 2003 noch eine Zusammenveranlagung machen. Das geht, weil die Ehegatten zumindest noch einen Tag im Jahr nicht getrennt gelebt haben. Wenn sich das (was auch verständlich ist) nicht gemeinsam hinkriegen lässt (falls der andere Ehegatte keine eigene negative oder eigene zu Einkommensteuer bzw. Steuerabzugsbeträgen führende positive Einkünfte hat, darf er eine Zusammenveranlagung nicht verweigern. Allerdings sind zivilrechtliche Schritte auch sehr lästig) sieht’s ungefähr so aus.
7.500 Brutto verdient heißt zum einen, es wurde Lohnsteuer abgeführt und die reicht m.E. aus, um auch die Progression abzudecken (steht auf der Lohnsteuerkarte).
Überschägige Rechnung:
Von dem Brutto gehen schon mal 1.044 € Werbungskosten Pauschbetrag runter (verbleiben ca. 6.500). Davon geht zumindest die Vorsorgepauschale runter (ca. 1.500 € je nach dem, wieviel Sozialabgaben und sonstige Versicherungen gezahlt wurden, verbleiben 5.000 €). Sonstige Kleinigkeiten lasse ich mal weg (z.B. Sonderausgabenpauschbetrag) Ich gehe mal von ungefähr überschlägig 13.500 € Krankengeld im Jahr aus => (die 5.000 zu versteuerndes Einkommen zzgl. Lohnersatzleistungen=Krankengeld) ca. 18.500 € fiktives zu versteuerendes Einommen für den Progressionsvorbehalt => Steuer lt. Tabelle (für die 18.500) 2.803 € => Steuersatz = 2803/18500 = 15,15%. Dieser Steuersatz wird jetzt allein auf das steuerpflichtige Einkommen (ca. 5.000 s.o.) angewendet (~757 € Einkommensteuer). Das dürfte eigentlich bereits einbehalten sein, ansonsten muss nachgezahlt werden…

Gruß, Torsten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi !

Kann mich der Erklärung über das System des Progressionsvorbehalts nur anschließen. Ich hätte aber wahrscheinlich noch gefragt, ob es nach dem Monat März auch noch steuerpflichtige Einkünfte gegeben hat. Denn in der Frage waren nur Angaben bis zu diesem Zeitpunkt vorhanden.
Sollten also noch andere Steuerpflichtige Einkünfte vorgelegen haben, sind diese in die Rechnung des Vorredners entsprechend reinzubasteln.

BARUL76

Hallo…

Eine fiktive Person hat von Januar 2003 bis Ende März 2003
unter Lohnsteuerklasse 3 gearbeitet und dabei etwa brutto
7.500 Euro verdient. Nun wurde er im Februar arbeitsunfähig
krank und bezog seit dem 27. März 2003 Krankengeld in Höhe von
50 Euro kalendertäglich. Dieses Krankengeld unterliegt dem
Progressionsvorbehalt.
Ausserdem lebt er seit April 2003 dauernd getrennt von seiner
Ehefrau und
es soll eine getrennte Lohnsteuererklärung gemacht werden.
Unter dieser Konstellation - was bedeutet
Progressionsvorbehalt eigentlich genau und wie hoch könnte -
natürlich geschätzt - die Steuernachzahlung ausfallen oder
wird es vielleicht sogar eine Rückerstattung geben?

Gruß
Thorsten

Hallo Thorsten!

Wenn es sich mit dem Ex vereinbaren lässt, auf jeden Fall für
2003 noch eine Zusammenveranlagung machen. Das geht, weil die
Ehegatten zumindest noch einen Tag im Jahr nicht getrennt
gelebt haben. Wenn sich das (was auch verständlich ist) nicht
gemeinsam hinkriegen lässt (falls der andere Ehegatte keine
eigene negative oder eigene zu Einkommensteuer bzw.
Steuerabzugsbeträgen führende positive Einkünfte hat, darf er
eine Zusammenveranlagung nicht verweigern. Allerdings sind
zivilrechtliche Schritte auch sehr lästig) sieht’s ungefähr so
aus.
7.500 Brutto verdient heißt zum einen, es wurde Lohnsteuer
abgeführt und die reicht m.E. aus, um auch die Progression
abzudecken (steht auf der Lohnsteuerkarte).
Überschägige Rechnung:
Von dem Brutto gehen schon mal 1.044 € Werbungskosten
Pauschbetrag runter (verbleiben ca. 6.500). Davon geht
zumindest die Vorsorgepauschale runter (ca. 1.500 € je nach
dem, wieviel Sozialabgaben und sonstige Versicherungen gezahlt
wurden, verbleiben 5.000 €). Sonstige Kleinigkeiten lasse ich
mal weg (z.B. Sonderausgabenpauschbetrag) Ich gehe mal von
ungefähr überschlägig 13.500 € Krankengeld im Jahr aus =>
(die 5.000 zu versteuerndes Einkommen zzgl.
Lohnersatzleistungen=Krankengeld) ca. 18.500 € fiktives zu
versteuerendes Einommen für den Progressionsvorbehalt =>
Steuer lt. Tabelle (für die 18.500) 2.803 € => Steuersatz =
2803/18500 = 15,15%. Dieser Steuersatz wird jetzt allein auf
das steuerpflichtige Einkommen (ca. 5.000 s.o.) angewendet
(~757 € Einkommensteuer). Das dürfte eigentlich bereits
einbehalten sein, ansonsten muss nachgezahlt werden…

Gruß, Torsten.

Hallo!

Jetzt wo ich eine Nacht darüber geschlafen habe (eigentlich ist es mir während der Werbung vor Spiderman 2 eingefallen :wink: ), muss ich mich allerdings ein klein wenig korrigieren. Der Steuersatz von 15,15% ist doch auffallend wenig (sorry für die schlechte Nachricht, aber der Eingangssteursatz liegt 2003 bereits bei 19,9%). Ich habe vergessen, in die Steuersatzberechnung den Grundfreibetrag mit einzuarbeiten. Sieht bei sonst gleichen Zahlen dann so aus:
2.803 € Steuer / (18.500 fiktiven Einkommen - 7.235 Grundfreibetrag) = 24,88 % x 5.000 = 1.244 € Steuer.
Habe ich leider erst später erkannt!

Grüße, Torsten.