Progressionsvorbehalt

Hallo!

Nach DBA steuerfreie ausländische Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

Beim Offenen Immobilienfonds X ist laut Rechenschaftsbericht im Jahr 2006 der Betrag des Progressionsvorbehalts höher als der Betrag der Ausschüttung.

Ist trotzdem beim Progressionsvorbehalt der höhere Betrag steuerlich zu berücksichtigen?

Danke!

Tach

ehrlich gesagt habe ich die Frage nicht verstanden.

Ein offener Immobilienfonds ist m. W. eine Kapitalgesellschaft, die in Immobilien investiert.

Wenn die Gesellschaft ausschüttet, verdient der unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter eine Dividende, die zur Zeit nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert wird. Ob die Gesellschaft im In- oder Ausland sitzt, ist dabei grundsätzlich egal.

Nun gibt es komplexe Sonderregeln für Kapitalanlagegesellschaften. Die bewirken grundsätzlich, dass der Anleger so behandlt wird als verdiente er die Einkünfte aus der Quelle, die die Anlagegesellschaft mit den Einlagen erworben hat. Da könnte es sein, dass der Anleger so gestellt wird, als habe er steuerbefreite Einkünfte erzielt. Also könnte auch der Progressionsvorbehalt zum Tragen bekommen. beim Vorbehalt wäre es egal ob 1 Mio steuebrefreit und 100.000 steuerpflichtig erzielt werden…die Mio wird bei der Bemessung des Steuersatzes berücksichtigt.

Dach Uk!

Ob eine ausländische Gesellschaft ein eigenständiges Steuersubjekt (KStPfl.) oder eine PersGesell darstellt, bestimmt sich allein nach nationalem Recht.
Hierfür muss ein so genannter Rechtstypenvergleich durchgeführt werden, bei dem zu bestimmen ist, ob das ausländische Rechtsgebilde einer Körperschaft gleicht oder nicht. Also ob zB die Hafting begrenzt ist und die Geschäftsführung an Organe übertragen ist. Es kann also durchaus vorkommen, dass eine Fondsgesellschaft im Ansässigkeitsstaat als Kapitalgesellschaft optiert, während es für nationale Zwecke bei einer PersGesell verbleibt.

Der vollständige - leider nicht gesetzlich geregelte Rechtstypenvergleich ist hier zu finden:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_306/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_306/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/091,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Das dürfte richtig sein, denn dem Progressionsvorbehalt unterliegt das gesamte Einkommen, also der Brutto-Betrag und nicht die Netto-Bar-Dividende. Übrigens ist auch ein negativer Progressionsvorbehalt denkbar.

Hallo!

Ich verstehe die bisherigen Antworten auf meinen Artikel nicht. Trotzdem danke!

Wie ist das bei deutschen Offenen Immobilienfonds?

Nehmen wir mal an, dieser hat im Jahr 2006 je Anteil 1,2000 € ausgeschüttet. Laut Rechenschaftsbericht betragen aber die ausländischen Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, je Anteil 3,6008 €.

Bei angenommenen 100 Anteilen betrug die Ausschüttung 120,00 €, der Progressionsvorbehalt aber 360,08 €.

Kann es wirklich sein, dass steuerlich als Progressionsvorbehalt 360,08 € zu berücksichtigen sind?

Bitte zukünftig unbedingt die Hinweise für dieses Forum beachten!!! Wenn hier schon Wertpapierkennnummern und Geschäftszahlen veröffentlicht werden, bedeutet das, Sie haben obigen Hinweis gar nicht gelesen.

(Trotzdem) Wiederholungen können manchmal durchaus sinnvoll sein:

Progressionsvorbehalt unterliegt das gesamte Einkommen…

Wenn Sie über das gelesene nachdenken, werden Sie erkennen, das keine wirtschaftliche Einheit eine Ausschüttungsquote von 100% - wie von ihnen gefordert - gewährleisten kann.

Ein Bsp:
Ein Immobilienfonds schüttet seinen gesamten erwirtschafteten Gewinn an die Kommanditisten aus. Im folgenden Jahr tritt an einer Immobilien in New Orleans ein Elementarschaden ein. Dieser beziffert sich ungefähr auf 10 Mio US$.
Die Versicherung hat vorsorglich jedwede Zahlung abgelehnt mit der Begründung es sei kein Schaden iSd des Vetrags entstanden.
Daneben hat die Geschäftsbank ein eiligst eingereichtes Kreditgesuch abgelehnt mit der Begründung, der Fonds hätte in den vorhergehenden Jahren sämtliche Gewinne ausgeschüttet, eine solch unsicheren Kredit würden man nicht vergeben!

…jetzt verstanden