Progressionsvorbehalt

Hallo

Ich bin im August 2008 in die Schweiz gezogen und habe seit dem 01.08.2008 auch dort meinen Arbeitsplatz.
Nun habe ich vor drei Monaten meine Steuerklärung für das Jahr 2008 (01.01-31.07). per Elster an das zuständige Finanzamt geschickt.
Daraufhin hat man mir eine Nachzahlung geschickt und mir erklärt das ich nach dem sogenannten Progressionsvorbehalt auch für die weiteren Monate die ich nicht mehr in Deutschland verweilt habe trotzdem Steuer zu entrichten habe.
dieses habe ich natürlich sofort angefochten und um eine weitere Prüfung gebeten.
diese fiel wie zu erwarten negativ aus,da ich keine Argumente gegen den Progressionsvorbehalt vorbringen konnte.
Kann mir jemand helfen diesen anzufechten???

Grüsse

Christian

Moin Christian,

leider kann ich keine zielführende Antwort dazu geben. So ein Fall ist mir noch nicht untergekommen.
Ich würde an Deiner Stelle einen Steuerberater Deines Vertrauens fragen.

Viel Glück
Diana

Der Progressionsvorbehalt hat nichts direkt mit der Schweiz zu tun. Ich bräuchte zur Erklärung mehr Details, Sie müssen noch andere Einkünfte in dem Jahr erziehlt haben w. z. B. Arbeitslosengeld, Mutterschaft, steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers, auch Sachleistungen.

Zu dem Proggressionsvorbehalt kann ich leider nix sagen,da dieses(Steuerrecht) nicht mein Interessensgebiet ist.Lediglich das habe ich gefunden

http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt.

MFG.Frank.

Nein…hab ich alles nicht bekommen.
Ich hab mich am 31.07.008 ganz regülär aus Deutschland abgemeldet. Dann dachte ich mir dieses Jahr du kannst ja noch ein bisschen Geld verdienen und machte meine Steuerklärung für^s Jahr 2008.
Normalerweise bekomme ich immer Geld zurück.
Dieses mal erzählt mir die Dame vom Finanzamt, dass man einfach mein Gehalt für die 12 Monate, von denen ich nur sieben in Deutschland gearbeitet habe, als Berechnungsgrundlage nimmt.
Wegen dem Progressionsvorbehalt habe ich dann ne Nachzahlung leisten dürfen.
Dagegen habe ich natürlich sofort Einspruch erhoben und hab jetzt noch ca. drei Wochen Zeit diesen zu begründen.

Tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.

Hallo

Ich bin im August 2008 in die Schweiz gezogen und habe seit
dem 01.08.2008 auch dort meinen Arbeitsplatz.
Nun habe ich vor drei Monaten meine Steuerklärung für das Jahr
2008 (01.01-31.07). per Elster an das zuständige Finanzamt
geschickt.
Daraufhin hat man mir eine Nachzahlung geschickt und mir
erklärt das ich nach dem sogenannten Progressionsvorbehalt
auch für die weiteren Monate die ich nicht mehr in Deutschland
verweilt habe trotzdem Steuer zu entrichten habe.
dieses habe ich natürlich sofort angefochten und um eine
weitere Prüfung gebeten.
diese fiel wie zu erwarten negativ aus,da ich keine Argumente
gegen den Progressionsvorbehalt vorbringen konnte.
Kann mir jemand helfen diesen anzufechten???

Grüsse

Christian

muss ich wohl mal nen Steuerberater fragen

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,
Leider kann ich nicht weiter helfen.

Tut mir leid aber ich habe keine Ahnung