Hallo
Ich bin im August 2008 in die Schweiz gezogen und habe seit dem 01.08.2008 auch dort meinen Arbeitsplatz.
Nun habe ich vor drei Monaten meine Steuerklärung für das Jahr 2008 (01.01-31.07). per Elster an das zuständige Finanzamt geschickt.
Daraufhin hat man mir eine Nachzahlung geschickt und mir erklärt das ich nach dem sogenannten Progressionsvorbehalt auch für die weiteren Monate die ich nicht mehr in Deutschland verweilt habe trotzdem Steuer zu entrichten habe.
dieses habe ich natürlich sofort angefochten und um eine weitere Prüfung gebeten.
diese fiel wie zu erwarten negativ aus,da ich keine Argumente gegen den Progressionsvorbehalt vorbringen konnte.
Kann mir jemand helfen diesen anzufechten???
Grüsse
Christian