Hallo,
ich bin Engländer, der ca. 9 Jahre in Deutschland lebte (von Anfang 1999 bis Mai 2007).
Ich bin Ende Mai 2007 zurück nach England gezogen, um einen neuen Job anzufangen (Wohnung gekündigt, Job gekündigt, abgemeldet, usw.).
Ich habe neulich meine deutsche Steuererklärung für 2007 gemacht. Dazu hat mich das FA aufgefordert, ein Verdienstnachweis aus England für die Zeit nach meinem Wegzug aus Deutschland bis Ende 2007 vorzulegen. Dies habe ich dann getan.
Jetzt sagt mir das FA, dass das in England erzielte Einkommen (von Anfang Juni bis Ende Dezember 2007) einem Progressionsvorbehalt unterliegt, und dass ich dadurch jetzt einen Restbetrag in Deutchland zu zahlen habe!
Kann das sein? Ich war ja weniger als 183 Tage in Deutschland wohnhaft, und habe auch volle Steueren auf meinem Einkommen in England bezahlt.
Hilfe???