In 2010 hatte ich sowohl in Österreich (A) als auch in Deutschland (D) Beschäftigungsverhältnisse. In den Steuerbescheiden beider Länder wird der jeweilige Progressionsvorbehalt geltend gemacht, wodurch trotz DBA eine Art Doppelbesteuerung vorliegt.
Im Detail:
Das Beschäftigungsverhältnis in A endete in 09/2010 und mit Freistellung konnte ich in D ab 03/2010 ein neues Beschäftigungsverhältnis eingehen. Der Familienwohnsitz ist A. Seit 03/2010 habe ich noch in D einen weiteren Wohnsitz. In dem Überlappungszeitraum 03/-09/2010 wurden die Sozialabgaben beider Beschäftigungsverhältnisse an A gezahlt.
Fragen:
Welches Land darf den Progressionsvorbehalt geltend machen bzw. muss das Welteinkommen unter Berücksichtigung der im jeweils anderen Land gezahlten Steuer berücksichtigen?
Vielen Dank!!!