Hallo,
mal angenommen, man erhält 2014 Elterngeld. Aufgrund eines erfolgreichen Einspruchs erfolgt eine Neuberechnung und man erhält am 09.01.2015 ein Schreiben, dass der Widerspruch erfolgreich war und eine Nachzahlung in Höhe von 3300€ innerhalb der nächsten 18 Tage erfolgt.
Müstte die Nachzahlung in der Einkommensteuererklärung 2014 oder 2015 eingetragen werden? Gibt es "Wahlfreiheit, in welchem Jahr man es eintragen könnte?
Vielen Dank und Gruß,
Fred