Projektbezogener Arbeitsvertrag

Guten Tag,
mich würde interessieren, wie es bei einen solchen Vertrag aussieht. Wenn ein Projektbezoger Arbeitsvertrag noch nicht beendet ist! Wird man dann versetzt (zu einem anderen Projekt), geht dieser Vertrag in eine Festanstellung über? Wann müsste man sich bei einen Arbeitgeber melden, um eine Festanstellung einfordern. Muss man eine Frist einhalten und bis wann muss ein Arbeitgeber einen neuen Vertrag anbieten. Kann der Arbeitgeber wieder einen Projektvertrag anbieten?
Danke schon einmal für die Antworten!

Hallo

Wenn der Sachgrund der Befristung entfällt, endet das AV zunächst zwei Wochen nach schriftlicher Inkenntnissetzung des AN über den Zeitpunkt der Zweckerreichung. Wird es allerdings mit Wissen des AG fortgeführt, gilt es als unbefristet verlängert. Da muß man nix einfordern. Allerdings könnte der AG theoretisch auf die Idee kommen, den AN nachträglich einen neuen AV mit Sachgrund befristet unterschreiben zu lassen. Läßt der AN sich darauf ein, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß die Befristung auch einer gerichtlichen Betrachtung stand hält. Kommt auf den Richter und die Qualität des eigenen und des gegenerischen RA an :wink:

Gruß,
LeoLo

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort, dass bringt mir eine Menge!