Projektvertrag bei MA-Überlassung innerhalb Konzernes

Hallo,

folgender fiktiver Fall:
Mitarbeiter (MAx) arbeitet 5 Jahre lang über eine Fremdfirma vollzeit fest in der Abteilung eines Konzernes (K-Mutter). Fremdfirma geht konkurs, der Konzern will den MAx aber behalten. Da der Konzern (K-Mutter) den MAx nicht direkt einstellen kann/will, bekommt dieser einen Vertrag bei einer Tochter des Konzerns (K-Tochter).

Der MAx arbeitet jetzt auch schon seit 5 Jahren über die K-Tochter bei der K-Mutter, ist also schon seit gut 10 Jahren bei der K-Mutter und macht dort seinen Vollzeitjob.
Leider hat MAx bei der K-Tochter nur einen „Projektvertrag - Gültig bis zum Ablauf des Projektes“. Auf mehrmalige Anfragen und Bitten um Umwandlung in einen Festvertrag wurde MAx immer nur vertröstet (geht momentan nicht) - immer mündlich, nie schriftlich.

Das „Projekt“ bei der K-Mutter ist aber kein „Projekt“ sondern eine feste Abteilung und ein fester Arbeitsplatz. Innerhalb der Abteilung an einem anderen Standort gibt es den fast identischen Arbeitsplatz nochmals, hier sitzt ein festangestellter Mitarbeiter der K-Mutter schon seit über zehn Jahren (bevor MAx in dieser Abteilung angefangen hat).

  1. Hätte MAx eine Chance sich bei der K-Mutter „einzuklagen“?

  2. Wenn ja, müsste die K-Mutter die bereits geleisteten Arbeitsjahre anrechnen?

  3. Hätte MAx eine Chance sich bei der K-Tochter „einzuklagen“ (Festvertrag)?

  4. Wenn ja, müsste die K-Tochter die bereits gelesiteten Arbeitjahre anrechnen?
    (Mit anrechnen ist ein Festvertrag gemeint der rückwirkend ab dem eintritt in die Abteilung der K-Mutter bzw. eintreten in die K-Tochter gilt).

Bin sehr gespannt…
Gruß, … 

Hallo,

Hallo,

folgender fiktiver Fall:
Mitarbeiter (MAx) arbeitet 5 Jahre lang über eine Fremdfirma
vollzeit fest in der Abteilung eines Konzernes (K-Mutter).
Fremdfirma geht konkurs, der Konzern will den MAx aber
behalten. Da der Konzern (K-Mutter) den MAx nicht direkt
einstellen kann/will, bekommt dieser einen Vertrag bei einer
Tochter des Konzerns (K-Tochter).

Grundsätzlich müßte man die jeweiligen Verträge im Wortlaut kennen.

Der MAx arbeitet jetzt auch schon seit 5 Jahren über die
K-Tochter bei der K-Mutter, ist also schon seit gut 10 Jahren
bei der K-Mutter und macht dort seinen Vollzeitjob.
Leider hat MAx bei der K-Tochter nur einen „Projektvertrag -
Gültig bis zum Ablauf des Projektes“.

Der Begrif „Projektvertrag“ weist zwar eher auf eine Art Scheinselbstständigkeit hin. Es kommt aber nicht auf die Überschrift, sondern auf den materiellen Inhalt der Vereinbarung an. Somit kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß es sich in der Tat um Arbeitnehmerüberlassung handelt.

Auf mehrmalige Anfragen
und Bitten um Umwandlung in einen Festvertrag wurde MAx immer
nur vertröstet (geht momentan nicht) - immer mündlich, nie
schriftlich.

Sollte der AN Ansprüche geltend machen, zählt nur Schriftlichkeit mit dem Nachweis des Zugangs beim AG. In diesem Fall könnten auch aus einer „Nichtantwort“ des AG Rechtsfolgen entstehen.

Das „Projekt“ bei der K-Mutter ist aber kein „Projekt“ sondern
eine feste Abteilung und ein fester Arbeitsplatz. Innerhalb
der Abteilung an einem anderen Standort gibt es den fast
identischen Arbeitsplatz nochmals, hier sitzt ein
festangestellter Mitarbeiter der K-Mutter schon seit über zehn
Jahren (bevor MAx in dieser Abteilung angefangen hat).

Hier wäre dann zu prüfen, ob entweder ein Scheinwerkvertrag vorliegt oder aber bei Arbeitnehmerüberlassung die aktuelle Rechtsprechung des BAG zur Bedeutung des Wortes „vorübergehend“ in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG heranziehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html
Dies sollte ein Fachmensch vor Ort (Fachanwalt, gewerkschaftlicher Rechtsschutz) machen, der alle notwendigen Unterlagen zur Einsicht hat.

  1. Hätte MAx eine Chance sich bei der K-Mutter „einzuklagen“?

Kann aufgrund der gemachten Angaben letztendlich nicht seriös beantwortet werden.

  1. Wenn ja, müsste die K-Mutter die bereits geleisteten
    Arbeitsjahre anrechnen?

Grundsätzlich ja.

  1. Hätte MAx eine Chance sich bei der K-Tochter „einzuklagen“
    (Festvertrag)?

Kann aufgrund der gemachten Angaben letztendlich nicht seriös beantwortet werden.

  1. Wenn ja, müsste die K-Tochter die bereits gelesiteten
    Arbeitjahre anrechnen?
    (Mit anrechnen ist ein Festvertrag gemeint der rückwirkend ab
    dem eintritt in die Abteilung der K-Mutter bzw. eintreten in
    die K-Tochter gilt).

Grundsätzlich ja.

Bin sehr gespannt…

&Tschüß

Hallo Albarracin,

danke für deine Einschätzung.
Nur zum (fiktivem) Verständnis. Der MAx ist eigentlich ein Angestellter und nicht Selbstständig. Sein Vertrag sieht auf den ersten Blick nach einem absolutem
Standard-Arbetisvertrag aus. Nur das dieser nicht mit „Arbeitsvertrag“ sondern mit
„Projektvertrag - gültig bis zum Ablauf des Projektes“ überschrieben ist.
Sonst wohl nur die üblichen Passagen… Kündigunsfristen, Urlaubstage, Gehalt, …

Aber der virtuelle MAx wird bestimm nochmal seinen virtuellen Vertrag durchlesen und hier schreiben, wenn ihm irgendetwas wichtiges/wesentliches zur Sache entgangen sein sollte.

Die K-Tochter liefert sonst eigentlich nur „Services“ and die K-Mutter - mit Ticketingsystemen bei denen einzelne Arbetisschritte auch einzeln abgerechnet werden.
Der MAx ist hier wohl tatsächlich ein Sonderfall, da K-Mutter MAx halten aber nicht einstellen wollte.

Wie dier Vertäge zwischen K-Mutter und K-Tochter aussehen, darauf hat MAx natürlich keinen Einfluss.

Gruß,

Hallo Albarracin,

Hallo,

danke für deine Einschätzung.

Bitte sehr.

Nur zum (fiktivem) Verständnis. Der MAx ist eigentlich ein
Angestellter und nicht Selbstständig. Sein Vertrag sieht auf
den ersten Blick nach einem absolutem
Standard-Arbetisvertrag aus. Nur das dieser nicht mit
„Arbeitsvertrag“ sondern mit
„Projektvertrag - gültig bis zum Ablauf des Projektes“
überschrieben ist.
Sonst wohl nur die üblichen Passagen… Kündigunsfristen,
Urlaubstage, Gehalt, …

Das spricht tendenziell für ein Arbeitsverhältnis

Aber der virtuelle MAx wird bestimm nochmal seinen virtuellen
Vertrag durchlesen und hier schreiben, wenn ihm irgendetwas
wichtiges/wesentliches zur Sache entgangen sein sollte.

Die K-Tochter liefert sonst eigentlich nur „Services“ and die
K-Mutter - mit Ticketingsystemen bei denen einzelne
Arbetisschritte auch einzeln abgerechnet werden.
Der MAx ist hier wohl tatsächlich ein Sonderfall, da K-Mutter
MAx halten aber nicht einstellen wollte.

Da stellt sich die Frage, ob K-Tochter eigentlich eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat, da die Privilegien der sog. „Konzernleihe“ zum 01.12.2011 stark eingeschränkt wurden und die denkbare Ausnahme des § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG aufgrund der Fallschilderung eher unwahrscheinlich erscheint
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html
Ist die Erlaubnis aber notwendig und hat K-Tochter diese nicht (viele Unternehmen haben diese Änderung des AÜG „verschlafen“), ist die automatische Rechtsfolge gem. § 9 Nr. 1 AÜG die Unwirksamkeit des Vertrages
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__9.html
Diese Unwirksamkeit begründet dann grundsätzlich gem. § 10 Abs. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis beim Entleiher , also K-Mutter:
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__10.html

Alternativ wäre nach Fallschilderung auch noch zu prüfen, ob nicht der Unwirksamkeitsgrund des § 9 Nr. 2 (Lohndumping) zutreffen könnte

Wie dier Vertäge zwischen K-Mutter und K-Tochter aussehen,
darauf hat MAx natürlich keinen Einfluss.

Das brauch MAx grundsätzlich nicht zu interessieren.

MAx sollte also mal zur Prüfung schnellstmöglichst einen Fachanwalt oder den gewerkschaftlichen Rechtsschutz aufsuchen.

Gruß,

&Tschüß