PROKON - Genussrechte

Hallo,
ich habe ein Prospekt der Firma Prokon (Windkraftunternehmen, prokon.net) erhalten und möchte mich näher mit dem Angebot befassen. Das Konzept ist wie folgt. Anleger liefern Kapital, in dem sie Geld investieren in Form von Genussrechten. Firma garantiert 6 % Mindestverzinsung im Jahr. Wobei mindestens 2500 € einbezahlt werden müssen.

Was haltet ihr von der Firma PROKON? Im Prospekt heisst es sogar:
„PROKON zahlt seinen Anlegern wieder 8 % Zinsen aus“.

Zum Vergleich bekommt man für sein Geld auf einem „normalen“ Sparbuch vielleicht 2 %.

Ich bin für jegliche Information dankbar.

Bitte zuerst vorhandene Beiträöge durchlesen !!!
Hallo,

gebe mal oben in der Suchfunktion Prokon ein.
Du wirst sehen dass zu diesem Thema hier schon öfters, auch in der letzten Zeit geschrieben / diskutuert wurde.

Man muss ja nicht alles nochmal wiederholen, spart Zeit und du kannst dir erst mal in Ruhe die Informationen / Beiträge durchlesen.

Gruss
Börsenfan1968

Aber schön dass die Zinsen in den letzen 3 Jahren nach unten sind^^

Guten Tag,

zur Firma Procon kann ich zwar nichts sagen, aber grundsätzlich gehören Windkraftanlagen zu den Investitionen die Staatlich vergütet werden (Einspeisevergütung der erzeugten Energie). Durch diese Vergütung ist die Rendite in der Regel stabil wenn die Firma ordentlich arbeitet und die Standorte der Windkraftanlagen gut gewählt sind.
Das Problem ist die Besicherung, falls man darauf einen Wert legt. Ein Genussrecht ist keine werthaltige Besicherung. In der Regel bezieht sich der Genussschein auf das ausstellende Wirtschaftsunternehmen, also die Firma Procon. Solange es diese Firma gibt ist der Genussschein was Wert, wenn es die Firma nicht mehr gibt ist der Genussschein die Tinte auf dem Papier nicht Wert.
Zusammengefasst ist eine Investition in Energiefirmen sicher eine gute Sache und hilft der Umwelt, man muss sich allerdings die Firmen und das Konzept dahinter etwas genauer ansehen.
Und man muss wissen, dass Windkraftanlagen zu den niedrigsten Renditebringern gehören ! Es gibt bessere Investitionsmöglichkeiten.

Schönen Sonntag noch,
StingRay68

einfach mal lesen
einfach mal unter dem folgenden Link lesen:

http://www.mattil.de/news.htm#prokonplain

Prokon
Die BaFin vertrtitt die Auffassung, dass Prokon New Energy Sieben KG und die Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben haben. Ein Einlagengeschäft liegt dann vor, wenn die Rückzahlung der eingezahlten Gelder unbedingt erfolgen soll, Anleger also nicht an einem Verlust teilnehmen. Die rechtliche Folge wäre, dass die Einlagen zurückzuzahlen sind. Aus der Erfahrung mit anderen Unternehmen muss jedoch befürchtet werden, dass die Einlagen nicht mehr vorhanden sind.
Im Falle des unerlaubten Betreibens des Einlagengeschäfts können Anleger Schadensersatzansprüche gegenüber den Initiatoren, Vorständen, Aufsichtsräten und anderen Verantwortlichen persönlich geltend machen.

Prokon regenerative Energien GmbH & Co. KG
Die Prokon ist nach eigenen Angaben Marktführer im Bereich geschlossener Energiefonds. Die versprochenen Ausschüttungen des New Energiefonds V stehen aus, die Anleger warten auf die im Prospekt dargestellten Ausschüttungen. Dennoch wirbt die Prokon weiterhin Anleger mit angeblich überdurchschnittlich hoher Verzinsung ein.

(Stand: 21.04.2009)

Gruss
Börsenfan1968