http://www.notare-wahl-adrian.de/downloads/ger/merkb…
"Der Prokurist ist zu allen rechtsgeschäftlichen und
prozessualen Handlungen, die der Betrieb
eines Handelsgewerbes mit sich bringt, bevollmächtigt.
Eine Beschränkung auf gewöhnliche oder branchentypische
Geschäfte besteht nicht.
Die Prokura deckt z. B. die Einstellung und Entlassung von
Personal,
Ja, er darf Arbeitsverträge unterschreiben; das heißt aber nicht, daß jeder Prokurist anfangen kann, wie wild Personal einzustellen. Diese Entscheidungen sind den entsprechend berechtigten Personen vorbehalten.
Aus dieseem Grunde steht in dem Brief, in dem einem die Ernennung zum Prokuristen mitgeteilt wird, auch ausführlich drin, was man alles nicht darf. Diese Einschränkungen gelten natürlich wiederum nicht im Außenverhältnis, d.h. ein von einem Prokuristen unterschriebener Arbeitsvertrag ist zwar rechtsgültig, dürfte aber auch gleichzeitig die letzte "Amts"handlung dieses Prokuristen gewesen sein, wenn er zu dessen Unterzeichnung nicht berechtigt war.
Fazit: dies ist ein Wissensforum und hier pflegt man sich darüber hinaus etwas höflicher zu gebärden als in anderen Foren. Ich schlage vor, diese Hinweise zu beachten.
Gruß
C.