Hallo,
unser Vermieter ist laut Mietvertrag dazu verpflichtet, bis zum 31.12. des Folgejahres die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. In der Vergangenheit erhielten wir diese jedoch erst 17-18 Monate nach Ende des Kalenderjahres (z.B. NK 2008 erhlieten wir erst im Mai 2010).
Die Abrechnungen entsprechen außerdem nicht den üblichen Anforderungen (keine Zählernummer, keine Zählerstände, …).
Ich hatte unseren Vermieter daraufhin schriftlich aufgefordert, mir einige unplausible Positionen zu erläutern und mir einen Termin zu nennen, an dem ich die Unterlagen zur Abrechnung einsehen kann.
Am vergangenen Freitag (23.07.) war die Frist abgelaufen und er befand sich somit in Verzug.
Ich hatte in diesem Fall damit gedroht, die nächste Mietzahlung um die strittigen Positionen zu kürzen.
Leider hat der Vermieter das Haus verkauft, so dass die nächste Mietzahlung bereits der neue Eigentümer erhält.
Heute morgen (26.07.) erhielt ich nun ein unfrankiertes Antwort-Schreiben, welches auf den 22.07. zurück datiert ist, und in dem der Vermieter mir mitteilt, dass er die NK-Abrechnung 2008 nochmals prüfen wird.
Da ich jedoch davon aussgehen muss, dass wieder Wochen vergehen, ohne dass etwas passiert, möchte ich die strittigen Beträge gerne vom alten Vermieter einfordern. Ich bin auch bereit, einen Anwalt einzuschalten.
Nun meine Fragen:
- Befinde ich mich rechtlich auf der sicheren Seite?
- Wie sehen meine Erfolgschancen aus?
Gruß
René