Hallo,
muss man am Artebitsplatz 0,0 POrmille haben?
Kann man fristlos gekündigt werden wenn man z.B. 0,25 Promille hat???
Gruß
Hallo,
muss man am Artebitsplatz 0,0 POrmille haben?
Kann man fristlos gekündigt werden wenn man z.B. 0,25 Promille hat???
Gruß
Hallo
muss man am Artebitsplatz 0,0 POrmille haben?
Kommt drauf an. Ein 0,00-Promille-Gesetz gibt es nicht.
Kann man fristlos gekündigt werden wenn man z.B. 0,25 Promille hat???
Kommt drauf an. In der Regel wird ohne gravierende Vorgeschichte eine solche Kü aber keinen Bestand haben.
Etwas mehr Details könnten das ganze aufhellen…
siehe auch:
http://www.aok-business.de/niedersachsen/pro-online/…
Gruß,
LeoLo
Hi,
muss man am Artebitsplatz 0,0 POrmille haben?
Kann man fristlos gekündigt werden wenn man z.B. 0,25 Promille
hat???
als Pilot schon 
Himmeldonnernochmal - von was für nem Beruf reden wir denn? Steht im Vertrag was dazu? Sagt der Gesetzgeber in dem Fall was dazu (z.B. Taxifahrer? Pilot? Fluglotse?) Gibt es eine Vorgeschichte? Wie kommt ein Chef dazu, bei einem Mitarbeiter einen Alkoholtest zu machen?
Vor allem wenn als Ergebnis doch „0,25 Promille“ rauskommt, was ja im Normalfall nicht als „schlimm besoffen“ gelten sollte?
Allerdings scheint mir das Problem doch allzu heikel zu sein, um das in nem Forum zu klären, vielleicht wäre es besser, da wirklich den Rat eines Fachmenschen einzuholen.
*wink*
Petzi
Ugh.
muss man am Artebitsplatz 0,0 POrmille haben?
Am Artebitsplatz muss man nicht 0,0 Pormille haben - es hilft allerdings, wenn man im Foribum keine Pormille hat beim Schriebne 
Die UVV enthalten - sinngemäß - einen Passus, der besagt, dass man sich nicht durch Alkohol oder andere berauschende Mittel in einen Zustand versetzen darf, in dem man andere oder sich selbst gefährdet. Das gilt dann auch für Restalkohol.
Für „gefahrgeneigte Tätigkeiten“ - das ist logischerweise alles, was mit Fahren in irgendeiner Form zu tun hat, aber z.B. auch das Bedienen bestimmter Maschinen - kann auch ein absolutes Alkoholverbot gelten. Wohlgemerkt: das gilt nicht für den Genuss von Alkohol während der Arbeitszeit; da greift nämlich das Direktionsrrecht des Arbeitgebers, ggf. eingeschränkt durch die Mitbestimmungsrechte des BR.
Kann man fristlos gekündigt werden wenn man z.B. 0,25 Promille hat???
Nehmen wir mal den einfacheren Fall mit 2,5 Promille: Hier muss der AG in jedem Fall dafür sorgen, dass der Betroffene nicht mehr weiterarbeitet und dafür, dass dieser sicher nach Hause kommt (auf eigene Kosten). Dadurch entsteht eine Fehlzeit, also Nichterfüllung der Arbeitspflicht für diesen Tag. Und das ist zunächst einmal abmahnungsfähig und -bedürftig. Kommt nichts weiter dazu, und ist es der erste derartige Fall, dann liegt kein Kündigungsgrund vor. Macht der Besoffene Theater, darf man ihn auch mit Gewalt am Weiterarbeiten hindern - und daraus kann dann auch schnell ein Kündigungsgrund entstehen.
Mit 0,25 Promille ist man nach allgemeiner Rechtsprechung weder fahruntüchtig noch sonstwas (es sei denn, man hat Ausfallerscheinungen). Gibt es in der Betriebsordnung einen Passus, der rechtswirksam - z.B. für die oben genannten, gefahrgeneigten Tätigkeiten - Zero vorschreibt, dann kann das wieder abmahnfähig sein, und der AG muss die gleichen Schritte vollziehen wie im Fall des Volltrunkenen.
Ist derlei nicht geregelt und ist die Tätigkeit nicht gefahrgeneigt, könnte man höchstens noch etwas konstruieren, falls derjenige bspw. Kundenkontakt hat und eine Standarte vor sich herträgt.
Eine fristlose Kündigung nur wegen einmalig 0,25 Promille halte ich nicht für durchsetzbar (eine ordentliche auch nicht).
Aga,
CBB
kann ein Arbeitgeber das rechtsssicher im arbeistvertrag festlegen?
Hallo
Was? Ein Promilleverbot?
Kommt drauf an…
Theoretisch ja. Ein Beispiel (hier im Zusammenhang mit einer BV) sei hier genannt: LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. November 2007 - 5 TaBV 23/07
http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/B57F6250B66F763BC1…
Gruß,
LeoLo