Hallo ist es möglich, dass ich bei einem Prof im Ausland promoviere, also meine Doktorarbeit schreibe? Wird dies in Deutschland anerkannt oder gibt es da bestimmte Kriterien.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Hallo ist es möglich, dass ich bei einem Prof im Ausland promoviere, also meine Doktorarbeit schreibe? Wird dies in Deutschland anerkannt oder gibt es da bestimmte Kriterien.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Hallo,
was steht in Deiner Promotionsordnung?
Üblicherweise! muß der Betreuer in D sitzen, die Arbeit selber kann aber durchaus im Ausland angefertigt werden.
Gandalf
Vielen Dank für die Antwort,
aber welche Promotionsordnung meinst du? Ich bin nicht mehr an der Uni. Gilt dann die PO der Uni, bei der ich mein Diplom habe?
Liebe Grüße
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Hallo,
was steht in Deiner Promotionsordnung?
Üblicherweise! muß der Betreuer in D sitzen, die Arbeit selber
kann aber durchaus im Ausland angefertigt werden.Gandalf
Vielen Dank für die Antwort,
aber welche Promotionsordnung meinst du? Ich bin nicht mehr an
der Uni. Gilt dann die PO der Uni, bei der ich mein Diplom
habe?
Hallo, ne in dem Fall wäre es aber so, dass du jedesmal zu deinem „Dr. G. Kid“ die Herkunft des Doktortitels angeben musst, da ein ausländischer Doktortitel eben anders gehandhabt wird (Frag mal im rechtsbrett nach den BGB-Paragraphen, müsste was im Namensrecht sein, denn ein Dt. Dr. zählt als Namensbestandteil, dann gibts noch was zum Titelgebrauch)
Also wäre es dann so, dass du zB.
Dr. (Univ. Honduras) G.Kid
auf die vika drucken könntest.
Sieht eben nicht so doll aus.
also ist Gandalfs Vorsclag sinnvoll, du kannst aber auch mal schauen, obs in deinem Fachbereich nicht einen Prof gibt, der an 2 Unis gleichzeitig Lehren/Prüfen darf. Dann studierst du zwar im Ausland, wirst aber über eine Dt. Uni verwaltet und reichst dort deine Arbeit ein.
Oder es hängt vom Thema ab, dh. du suchst dir einen dt. Prof an dt. uni, reichtst dort dein Thema ein, arbeitest dann aber irgendwo in der Pampa daran, da dort evtl deine Forschungsobjekte sind (denk nur mal an ethnologische oder archäologische Arbeiten) und reichst die Arbeit dann wieder in Dt. ein.
Vieles ist Denkbar, bessere infos evtl gegen Verraten des Fachbereichs.
Gruß Susanne
Vielen, vielen Dank. Das ist schon einmal sehr wichtige Informationen. Klingt auch alles logisch.
Ich habe Soziologie (Dipl.) studiert mit Sozialpsychologie als Nebenfach. Es besteht nun die Möglichkeit, dass ich evtl. im Ausland eine Studie machen kann. Da dachte ich, wäre es vielleicht sinnvoll, auch den Prof im Ausland auszusuchen. Wo könnte ich noch weitere Infos hierzu bekommen?
Liebe Grüße
Hallo,
kannst du vielleicht zu deinem „alten“ Prof gehen und fragen ob er die Promotion betreuen könnte? Dabei könntest du auch fragen ob er jemanden in dem jew. Land kennt und der als Zweitbetreuer einspringen könnte?
Ich weiß nicht ob das wirklich möglich ist… nur so eine Idee…
Gruß Backs
Hallo!
In dem Fall wäre es so, dass du jedesmal zu
deinem „Dr. G. Kid“ die Herkunft des Doktortitels angeben
musst, da ein ausländischer Doktortitel eben anders gehandhabt
wird (Frag mal im rechtsbrett nach den BGB-Paragraphen, müsste
was im Namensrecht sein, denn ein Dt. Dr. zählt als
Namensbestandteil, dann gibts noch was zum Titelgebrauch)
Das stimmt so nicht. Der BGH hat 1962 festgestellt, dass akademische Grade keine Namensbestandteile sind.
Ein paar Sachen hierzu und einige andere Sachen zum Führen akademischer Grade finden sich auf http://sprache-werner.info/Bildung_Grade_Titel.1893…
Viele Grüße, Stefan
Hallo!
In dem Fall wäre es so, dass du jedesmal zu
deinem „Dr. G. Kid“ die Herkunft des Doktortitels angeben
musst, da ein ausländischer Doktortitel eben anders gehandhabt
wird (Frag mal im rechtsbrett nach den BGB-Paragraphen, müsste
was im Namensrecht sein, denn ein Dt. Dr. zählt als
Namensbestandteil, dann gibts noch was zum Titelgebrauch)Das stimmt so nicht. Der BGH hat 1962 festgestellt, dass
akademische Grade keine Namensbestandteile sind.
Wozu ich hab mich hier explizit auf das Führen des Titel im Rahmen einer Visitenkarte bezogen, also nicht ganz vergleichbar mit den auf der von dir gelinkten Seite zu Sohnemanns Geburtsurkunden oder Ausweispapieren, und für genaueres auf das Rechtsbrett verwiesen da ich selbst nicht die Muße hatte, nach solchen Teekesselchen wie Grad oder Titel zu suchen (wobei man allerlei Berufsständische Verordnungen findet oder wo sonst noch akademiker explizit auftreten im Gesetz und dort auch noch ein unterTITEL bezeichnet ist).
Hab mich im Gesetz vertan, statt den Namensrechtlichen Dingen im BGB waren es das Gesetz zum Führen akademischer Titel (sorry hab den genauen Wortlaut nicht drauf) das aber offenbar letztes Jahr abgeschafft wurde (bin ich mal nicht auf dem laufenden, sowas aber auch, aber ich bin auch kein Jurist, drum hab ich auf die Spezis in eben jenem Brett verwiesen) und als Großes Gesetzbuch" wars das StGB wegen des Missbrauchs von Titel was gerade im Zusammenhang mit ausländischen Titeln relevant wird.
Davon sind nicht nur Titelkäufer sondern auch gestandene Wissenschaftler oder zumindest ehrlich verdiente Titel betroffen, was zB. diese Stelllungnahme zeigt http://www.mpg.de/pdf/stellungnahmen/doktortitel_de.pdf
oder auch dazu man beachte das Ausgabedatum (März diesen Jahres!) http://www.zeit.de/2008/12/C-Seitenhieb-12
für den UP vielleicht auch noch interessant
http://doktorandenforum.de/anfangen/ausland.htm
was auch nochmal deutlich macht dass das ganze nun Länderrecht ist und in jedem Bundesland noch ein paar Einzelfinessen warten.
Ein paar Sachen hierzu und einige andere Sachen zum Führen
akademischer Grade finden sich auf
http://sprache-werner.info/Bildung_Grade_Titel.1893…
Zusammen mit einer Menge Polemik und privater Feldzüge…wenn man sich anschaut wer dahintersteckt ahnt vielleicht was ihn am privilegierten Gebrauch des Dr. so stört.
Wobei die Artikel zum bewusst irreführenden Gebrauch von Titeln/Graden durchaus ihre Berechtigung im Zusammenhang mit Sprache haben. Aber das tut hier ja nun nichts zur Sache.
Wie dem auch sei, da wir beide keine Juristen sind, soll sich der UP doch bitte lieber diesbezüglich Rat holen wo man ihm die passenden gesetze oder Urteile nennen kann (und zwar in der aktuellsten Fassung, der Herr hinter deinem Link reitet auch nur immer wieder auf ein und demselben Urteil von 1962 rum, danach gibts sicher noch was neueres.)
Jedenfalls hat der Dr. einen anderen Status als die anderen Titel oder Grade, da er im Zusammenhang mit dem Namen geführt wird, während andere Titel dem Namen nur nachgestellt sind.
Das ist nunmal noch immer so, da ändert auch diese Webseite nichts dran.
Gruß Susanne Mehs M.A.
(so heutzutage darf man nun rätseln ob das ein MAster oder ein Magister ist, aber als Mag.A. darf ichs nicht abkürzen, steht so in meiner Urkunde, dass ich ihn ausgeschrieben -sieht in weiblich scheußlich aus- oder als M.A. abgekürzt verwenden muss, wenn ich ihn denn verwenden will)
Hallo,
mein „alter“ Prof ist leider schon in Rente gegangen 
Danke trotzdem für den Tipp.
Gruß
Scheint ja doch eine komplizierte Angelegenheit zu sein. Ich danke euch beiden sehr und werde mich noch tiefer damit beschäftigen.
Liebe Grüße
Hallo,
mein „alter“ Prof ist leider schon in Rente gegangen
Danke trotzdem für den Tipp.
Gruß
Prof gehen nicht in Rente, die werden emiritiert und behalten die Prüfungserlaubnis, du musst nur schneller sein, asl dass sie ins Gras beissen oder komisch werden.
Gruß Susanne
Achsoooo… Schön, zu wissen 
Gruß