hallo,
wenn´s dem erhalt, der sicherung oder dem ausbau des aktuell ausgeübten berufs oder der verbesserung der erlangung eines jobs dient, dann können alle dafür aufgewendeten kosten als werbungskosten angesetzt werden.
gibt´s noch gar keinen job, dann unter sonderausgaben (da keine weiter-, sondern eine ausbildung).
bei einer promotion wird allerdings nachzuweisen sein, daß die promotion auch wirklich der sicherung oder verbesserung der job-chancen dient (z.b. bei erlangung einer assistenten-stelle oder einer position, bei der eine promotion gefordert ist). ansonsten wird´s eher als privatvergnügen angesehen werden…
saludos, borito